Räumlicher Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis
Räumlicher Geltungsbereich
- Kreis Soest (mit den Städten und Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Lippstadt, Möhnesee, Rüthen, Soest, Warstein, Welver, Werl und Wickede/Ruhr)
- Hochsauerlandkreis (mit den Städten und Gemeinden Arnsberg, Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Sundern und Winterberg)
Der rechtswirksame Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis (ehemals Oberbereich Dortmund – östlicher Teil) wurde am 8. Dezember 2011 vom Regionalrat Arnsberg aufgestellt und am 21. Dezember 2011 der Landesplanungsbehörde gemäß § 19 Abs. 4 und Abs. 6 LPlG angezeigt. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens sind keine Einwendungen erhoben worden. Mit Veröffentlichung des Bekanntmachungserlasses vom 23. März 2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen am 30. März 2012 ist der Regionalplan gemäß § 14 LPlG rechtswirksam.
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