Der rechtswirksame Regionalplan
Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis: Textliche und zeichnerische Festlegungen, Erläuterungskarten, zusammenfassende Umwelterklärung
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Stand: März 2012
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Arnsberg
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Sundern - Meschede
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Erwitte - Anröchte
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Warstein - Rüthen
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Bestwig
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Winterberg
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Brilon
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Brilon Ost
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Marsberg
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Geseke
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Lippstadt
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Im Folgenden finden Sie die derzeit geltende Fassung des Teilabschnittes Kreis Soest und Hochsauerlandkreis. Der aktualisierte Stand des Regionalplans ergibt sich aus den für das Inkrafttreten von Regionalplanänderungen maßgeblichen Bekanntmachungen im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Angaben zum Stand beziehen sich auf das Inkrafttreten der letzten Änderung in diesem Teil des Plans.
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Stand: 04.04.2024
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Stand: 04.04.2024
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Stand: 14.03.2023
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Stand: 14.03.2023
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Stand: 14.07.2021
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Stand: 30.05.2023
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Stand: 30.05.2023
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Stand: 13.09.2024
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Stand: 04.04.2024
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Stand: 11.06.2024
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Stand: 30.09.2020
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Stand: 04.04.2024
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Stand: 14.07.2021
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Stand: 04.04.2024
Hinweis: Im Hinblick auf die textlichen und zeichnerischen Festlegungen beachten Sie bitte die aktuellen Änderungsverfahren für den Regionalplan.
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