Änderungsverfahren für den Regionalplan
Die Regionalplan-Änderungen erhalten erst nach der Bekanntmachung der Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW durch die Landesplanungsbehörde ihre Rechtskraft.
Seit dem 21.10.2009 liegen Änderungsverfahren im Bereich der Zuständigkeit des Regionalverbands Ruhr. Verbindliche Auskünfte kann nur der Regionalverband Ruhr erteilen.
1. Änderung
Stadt/Gemeinde | Hamm/Bönen | |||
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Art der Änderung | Umwidmung allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich in Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) Hamm/Bönen, Darstellung sonstiger regionalplanerisch bedeutsamer Straßen | |||
Daten | Erarbeitungsbeschluss Aufstellungsbeschluss |
01.07.2004 16.06.2005 |
Genehmigung Bekanntmachung |
07.09.2005 27.09.2005 |
2. Änderung
Stadt/Gemeinde | Kreis Unna | |||
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Art der Änderung | Regionalplanerische Umsetzung des Vogelschutzgebietes "Hellwegbörde" als Bereich für den Schutz der Landschaft mit besonderer Bedeutung für Vogelarten des Offenlandes (BSLV) | |||
Daten | Erarbeitungsbeschluss Aufstellungsbeschluss |
23.03.2006 14.06.2007 |
Genehmigung Bekanntmachung |
08.08.2007 31.08.2007 |
3. Änderung
Stadt/Gemeinde | Unna | |||
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Art der Änderung | Umwidmung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) in Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) für Zweckgebundene Nutzungen | |||
Daten | Erarbeitungsbeschluss | 11.12.2008 | ||
Verfahren ist an den Regionalverband Ruhrgebiet übergegangen |
4. Änderung
Stadt/Gemeinde | Bergkamen | |||
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Textliche Änderungen | Ergänzung der Erläuterungen zu Ziel 12 | |||
Daten | Erarbeitungsbeschluss Aufstellungsbeschluss |
18.06.2009 08.10.2009 |
Genehmigung Bekanntmachung |
23.12.2009 20.01.2010 |
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