Änderungsverfahren für den Regionalplan
Die Regionalplan-Änderungen erhalten erst nach der Bekanntmachung der Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW durch die Landesplanungsbehörde ihre Rechtskraft.
![Gebietskarte Dortmund, Hamm und Kreis Unna](/system/files/2022-06/anderungsverfahren-dortmund-westl.jpg)
Seit dem 21.10.2009 liegen Änderungsverfahren im Bereich der Zuständigkeit des Regionalverbands Ruhr. Verbindliche Auskünfte kann nur der Regionalverband Ruhr erteilen.
1. Änderung
Stadt/Gemeinde | Hamm/Bönen | |||
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Art der Änderung | Umwidmung allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich in Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) Hamm/Bönen, Darstellung sonstiger regionalplanerisch bedeutsamer Straßen | |||
Daten | Erarbeitungsbeschluss Aufstellungsbeschluss |
01.07.2004 16.06.2005 |
Genehmigung Bekanntmachung |
07.09.2005 27.09.2005 |
2. Änderung
Stadt/Gemeinde | Kreis Unna | |||
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Art der Änderung | Regionalplanerische Umsetzung des Vogelschutzgebietes "Hellwegbörde" als Bereich für den Schutz der Landschaft mit besonderer Bedeutung für Vogelarten des Offenlandes (BSLV) | |||
Daten | Erarbeitungsbeschluss Aufstellungsbeschluss |
23.03.2006 14.06.2007 |
Genehmigung Bekanntmachung |
08.08.2007 31.08.2007 |
3. Änderung
Stadt/Gemeinde | Unna | |||
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Art der Änderung | Umwidmung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) in Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) für Zweckgebundene Nutzungen | |||
Daten | Erarbeitungsbeschluss | 11.12.2008 | ||
Verfahren ist an den Regionalverband Ruhrgebiet übergegangen |
4. Änderung
Stadt/Gemeinde | Bergkamen | |||
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Textliche Änderungen | Ergänzung der Erläuterungen zu Ziel 12 | |||
Daten | Erarbeitungsbeschluss Aufstellungsbeschluss |
18.06.2009 08.10.2009 |
Genehmigung Bekanntmachung |
23.12.2009 20.01.2010 |
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