Bezirksregierung
Arnsberg

19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis

Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG)

Regionalplan Arnsberg - Kreis Soest und Hochsauerlandkreis 19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis

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Inhalt der Planänderung

Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sondersitzung am 23.05.2024 die Aufstellung der 19. Änderung des o. g. Regionalplan-Teilabschnittes gemäß § 19 Abs. 1 LPlG beschlossen (vgl. Vorlage 04/02/2024). 

Für die Beschleunigung und Umsetzung der Energiewende sind verschiedene Gesetze und Rechtsänderungen in Kraft getreten. Durch die Verabschiedung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) mit dem Ziel 2 Prozent der Bundesfläche für Windenergie auszuweisen, werden den Bundesländern verbindliche Flächenziele (Flächenbeitragswerte) für den Ausbau der Windenergie an Land zugewiesen (NRW 1,1 Prozent bis 2027, 1,8 Prozent bis 2032). In NRW erfolgt die Umsetzung dieser Vorgabe durch die 2. Änderung des Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW). Der Planungsregion Arnsberg wird im LEP NRW ein Flächenbeitragswert von 13.186 Hektar zugeteilt (entspricht 2,13 Prozent der Planungsregion, vgl. Ziel 10.2-2 LEP NRW), welcher in den fünf südwestfälischen Kreisen zu erbringen und durch den Regionalrat festzustellen ist.

Gegenstand der geplanten Änderung ist daher die erforderliche zeichnerische Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie (Windenergiebereiche) sowie textliche Festlegungen zum Ausbau von Windenergie.

Mit der Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz NRW (LPlG DVO, Anlage 3) vom 28.04.2022 wurden in Anlage 3 unter der Ziffer 3g die Planzeichen für das Höchstspannungsnetz als nachrichtliche Übernahme des Bestands eingeführt. Entsprechend wird das Höchstspannungsnetz (Leitungen ab 220 kV) im Rahmen der 19. Änderung SO/HSK nun in den Regionalplan nachrichtlich übernommen.

Die geplante 19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis umfasst räumlich die beiden Kreise Soest und Hochsauerlandkreis. 

In dem Zeitraum vom 11. Juni bis 12. Juli 2024 hat der erste Entwurf öffentlich ausgelegen.
Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen (Öffentlichkeit sowie Verfahrensbeteiligte) sowie die Erörterungen mit den Verfahrensbeteiligten führten zu zeichnerischen Änderungen und zur Änderung textlicher Festlegungen.

Zweite Offenlage

Der Regionalrat Arnsberg hat am 12.12.2024 die erneute Offenlage / Beteiligung zur 19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg, Teilabschnitt SO/HSK beschlossen (vgl. RR Vorlage 11/05/2024 ). 

Die geänderten Planunterlagen können elektronisch auf der Digitalen Plattform, dieser Internetseite (s. u.) sowie im Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter der Adresse https://url.nrw/bra-so-hsk-19-2  eingesehen und heruntergeladen werden.

Weiterhin liegen die geänderten Planunterlagen im Zeitraum vom 06.01.2025 bis einschließlich 05.02.2025 an folgenden Stellen zu jedermanns Einsicht innerhalb der behördlichen Dienststunden öffentlich aus:

  1. Bezirksregierung Arnsberg
    Bezirksregierung Arnsberg 
    Dezernat 32 - Regionalentwicklung 
    Seibertzstr. 2, 1. Zwischengeschoss 
    59821 Arnsberg

    Montag bis Donnerstag:
    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    und
    13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

    Freitag:
    08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

    Ebenso sind Einsichtnahmen außerhalb der genannten Dienststunden nach Vereinbarung möglich. Ein Termin kann telefonisch oder schriftlich bspw. per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten abgestimmt werden:

    Herr Berk
    Telefon: 02931 82-2303
    E-Mail sohsk-ee [at] bra [dot] nrw [dot] de (sohsk-ee@bra [dot] nrw [dot] de)

    Frau Skowronski
    Telefon: 02931 82-3346
      
  2. Hochsauerlandkreis
    Kreishaus Meschede, Raum 520 
    Steinstraße 27 
    59872 Meschede

    Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    und
    14:00 Uhr bis 15:30 Uhr 

    Dienstag:
    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    und
    14:00 Uhr bis 17:00 Uhr 

    Freitag:
    08.30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Auskunft erteilt bei Bedarf Herr Mönxelhaus.
    Telefon: 0291 94-1509 oder mobil: 0171 9754070
    E-Mail: Franz-Josef [dot] Moenxelhaus [at] hochsauerlandkreis [dot] de (Franz-Josef [dot] Moenxelhaus@hochsauerlandkreis [dot] de)
      
  3. Kreis Soest
    Kreisverwaltung Soest 
    Hoher Weg 1-3 
    59494 Soest

    Montag, Mittwoch:    
    8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Dienstag:
    7:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Donnerstag:
    8:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Freitag:
    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Auskunft erteilt bei Bedarf Herr Schmidt.
    Telefon: 02921 30-3857
    E-Mail: julian [dot] schmidt [at] kreis-soest [dot] de (julian [dot] schmidt@kreis-soest [dot] de)
     

Stellungnahmen zu den geänderten Planunterlagen können während der Auslegungsfrist (06.01.2025 bis 05.02.2025) schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch auf folgenden Wegen vorgebracht werden:

  • Beteiligung NRW über den Link: https://url.nrw/bra-so-hsk-19-2 
  • per E-Mail an sohsk-ee [at] bra [dot] nrw [dot] de (sohsk-ee@bra [dot] nrw [dot] de)
  • auf dem Postweg an Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Seibertzstraße 2, 59821 Arnsberg
  • durch Einreichen bei oben genannten Auslegungsstellen 
  • mündlich zur Niederschrift bei oben genannten Auslegungsstellen. Hierfür wird ebenfalls um eine Terminvereinbarung unter den oben angegebenen Kontaktdaten bei der Bezirksregierung Arnsberg, dem Kreis Soest oder dem Hochsauerlandkreis gebeten.

Stellungnahmen, die auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen oder eingereicht werden, sollten den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift der Verfasser*innen in lesbarer Form enthalten. 

Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der oben genannten Frist am 05.02.2025 um 24 Uhr alle Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG).

Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich der Personen des Privatrechts im Sinne § 4 Abs. 1 Satz 2 ROG) sind bei der Abwägung im Rahmen der Erarbeitung und der Aufstellung des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Soest und Hochsauerlandkreis zu berücksichtigen. Eine gesonderte Benachrichtigung über die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt nicht. Informationen zum Verfahrensstand sind jederzeit auf dieser Internetseite abrufbar.