Regionalplanung
Die Regionalplanung konkretisiert als zusammenfassende, übergeordnete und überörtliche Planung für den Regierungsbezirk im Regionalplan die Grundsätze der Raumordnung und die im Landesentwicklungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) enthaltenen Ziele der Raumordnung. Sie bildet die Schnittstelle zwischen der Landesplanung und der kommunalen Bauleitplanung.
Zentrale Aufgabe der Bezirksregierung ist die Erarbeitung des Regionalplanes von seiner Konzeption bis zu seiner Umsetzung in nachgeordneten Planungen. Der Regionalplan definiert die Ziele der Raumordnung unter anderem für die kommunale Flächennutzungsplanung und als Landschaftsrahmenplan für die Landschaftspläne der Kommunen und Kreise. Gleichzeitig erfüllt der Regionalplan auch die Funktion eines forstlichen Rahmenplanes für die Wald- und Forstwirtschaft. Der Forstliche Fachbeitrag ist vorbehaltlich der Darstellungen des Regionalplans Richtlinie für die Forstbehörden bei deren Beratungs-, Förderungs- und Bewirtschaftungstätigkeit.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: