Regionale Wirtschaftsförderung
Im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung vergibt das Land Fördermittel für Infrastrukturmaßnahmen sowie für arbeitsplatzschaffende Investitionen und Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Grundsätzlich antragsberechtigt sind als Träger der Maßnahme
- Gemeinden oder Gemeindeverbände
- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
- Rechtsfähige Anstalten und Körperschaften als juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Natürliche oder juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
- je nach Inhalt und Ausrichtung der Maßnahme können auch (Fach-)Hochschulen antragsberechtigt sein
- in begründeten Ausnahmefällen können unter bestimmten Bedingungen auch Kooperationen von Gesellschaften oder Vereinen Antragsteller nach der RWP-Richtlinie sein.
Was wird gefördert?
Das Land fördert den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur durch Zuwendungen in der Regel 60 Prozent bis maximal 80 Prozent (in Ausnahmefällen bis 90 Prozent) der unrentierlichen, förderfähigen Ausgaben.
Das Land fördert vorlaufende Planungskosten für die Infrastrukturmaßnahmen durch Zuwendungen in der Regel 75 Prozent der unrentierlichen, förderfähigen Ausgaben.
Das Land fördert die Errichtung / den Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung und Forschungseinrichtungen vorrangig zur Nutzung von KMU durch Zuwendungen in der Regel 50 Prozent bis maximal 80 Prozent (in Ausnahmefällen bis 90 Prozent) der unrentierlichen, förderfähigen Ausgaben.
Das Land fördert den Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslücke durch Zuwendungen in der Regel 60 Prozent bis maximal 75 Proeznt der unrentierlichen, förderfähigen Ausgaben.
Hinweis: Vorrangig sind Bundesförderungen in Anspruch zu nehmen!
Siehe Link: Gigabit
Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:
- die Erschließung und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbeflächen, ihre Anbindung an das Verkehrs- und Kommunikationsnetz, an die Energieversorgung (außer Strom) und die Wasserversorgung und -entsorgung
- die Errichtung und der Ausbau von Gewerbezentren wie etwa Technologieparks oder Gründerzentren
- Forschungs- und Innovationsinfrastruktur zur Schaffung notwendiger Standortbedingungen (vorrangig für KMU)
- die Errichtung, der Ausbau und die Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Bildung
- die Erschließung von Gelände und die Errichtung öffentlicher Einrichtungen für den Tourismus
- Ausbau der Breitbandversorgung im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslücke
Bezüglich weiterer Förderinhalte und der konkreten Förderbestimmungen wird auf die jeweilige aktuelle Richtlinie des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm NRW - Infrastrukturrichtlinie - verwiesen.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Das komplette Förderverfahren (außer Breitbandförderung) ist landesweit bei den Dezernaten 34 zentralisiert, d. h. die Antragstellung erfolgt hier und die Förderzusage erfolgt ebenfalls durch die zuständige Bezirksregierung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Bewilligung, nach der Entscheidung durch das Land NRW.
Die Auszahlung und die Förderabwicklung erfolgen gleichermaßen durch die Dezernate 34 der Bezirksregierungen.
Das komplette Förderverfahren für die Breitbandinfrastruktur erfolgt durch die Geschäftsstelle Gigabit der Bezirksregierung Arnsberg.
Wann kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden?
Antragsstellung innerhalb der Wettbewerbsverfahren:
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Wettbewerbe als Hauptinstrument zur Auswahl von qualitativ hochwertigen, innovativen Fördervorhaben bestimmt.
Mit diesen Wettbewerben soll den besten Ideen und Konzepten im Lande zum Durchbruch verholfen werden auf Grundlage eines fairen und transparenten Verfahrens mit klaren und eindeutigen Spielregeln
Die ausgewählten Vorhaben werden mit EU-Geldern, die u. a. durch Landesmittel aufgestockt werden, gefördert. Die Fördergelder werden dabei durch Wettbewerbsverfahren landesweit vergeben. Die jeweils aktuellen Wettbewerbe und deren Inhalte finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW:
Sowie Informationen zum Rankingverfahren der Tourismusinfrastrukturförderung unter:
https://www.wirtschaft.nrw/foerderung-von-regionen
Antragstellung außerhalb der Wettbewerbsverfahren:
In den ausgewiesenen GRW-Fördergebieten können alternativ auch Mittel der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) zum Einsatz kommen. Die Anträge werden direkt bei den Dezernaten 34 der Bezirksregierungen gestellt.
Hierzu können die bereitgestellten Formulare genutzt werden. Für Informationen können Sie sich jederzeit gern an eine*n unsere*r Ansprechpartner*innen wenden.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weitergehende Informationen und Downloads finden Sie auf der Seite des Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dort finden Sie unter anderem die jeweils aktuelle Richtlinie zum Infrastrukturprogramm NRW sowie den zugehörigen Durchführungserlass und die zu beachtenden Nebenbestimmungen und Anlagen zum Zuwendungsbescheid.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 34 bzw. Geschäftsstelle Gigabit (Breitband)
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
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