Gewerbliche Wirtschaftsförderung
Im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung vergibt das Land Fördermittel für Infrastrukturmaßnahmen sowie für arbeitsplatzschaffende Investitionen und Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
Ziele der Landespolitik Nordrhein-Westfalen
Ziel des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW ist es, durch die Gewährung von Finanzhilfen:
- die Wirtschaftskraft und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Regionen zu stärken,
- die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Unternehmen und die Wirtschaftsstruktur des Landes Nordrhein-Westfalens zu verbessern,
- Strukturanpassungen regionalpolitisch zu flankieren,
- ein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen zu schaffen und zu sichern,
- und die Einkommenssituation zu verbessern.
Das Programm wird durch Haushaltsmittel der EU, des Bundes und des Landes finanziert.
Im Rahmen der gewerblichen Wirtschaftsförderung werden kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und bestimmter Dienstleistungssektoren, einschließlich des Tourismusgewerbes gefördert.
Was wird gefördert?
Arbeitsplatzschaffende Investitionen
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und bestimmter Dienstleistungssektoren, einschließlich des Tourismusgewerbes.
Zuwendungsfähig sind diese arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen:
- die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte
- der erstmalige Erwerb von gemieteten Räumen innerhalb der Gründungsphase
- die erstmalige Errichtung eigener Räumlichkeiten innerhalb der Gründungsphase
- der Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- die Markteinführung von innovativen Produkten
Die detaillierten Förderungsvoraussetzungen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) finden Sie im Internetauftritt des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums.
Nichtinvestive Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen. Zuwendungsfähig sind zum Beispiel Beratungen, Schulungen oder die Ersteinstellung von Hochschulabsolvent*innen (Humankapitalbildung).
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind dem Internetauftritt der NRW.BANK zu entnehmen.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag ist an die NRW.BANK zu richten; die Bezirksregierung gibt gegenüber der NRW.BANK eine ordnungspolitische und fachliche Stellungnahme ab.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: