Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
Für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Unternehmen eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Die Bezirksregierung Arnsberg erteilt solche Erlaubnisse für Unternehmen, die ihren Sitz im Regierungsbezirk haben.
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