Förderung des kommunalen Straßenbaus
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Gemeinden und Gemeindeverbände sowie privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler
Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind kommunale Vorhaben, die geeignet sind, einen sicheren und leistungsfähigen Straßenverkehr zu gewährleisten, die Sicherheit an Bahnübergängen zu erhöhen sowie den Verkehrsfluss zu verbessern.
Förderfähig sind im Zuge von verkehrswichtigen Straßen:
- Umbau, Ausbau, Neubau einschließlich zugehöriger Rad-/Gehwege
- Grundhafte Erneuerung
- Verkehrsleitsysteme
- Kreuzungsmaßnahmen EKrG/WaStrG
- Bussonderfahrstreifen
- Mitfahrer*innenparkplätze
Wie viel Förderung gibt es?
Die aktuellen Fördersätze können dem Fördertableau entnommen werden, das unter Downloads bereitgestellt wird.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Bei den Bauvorhaben muss es sich um Investitionen handeln. Unterhaltung und Instandsetzung sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Zweckbindung beträgt in der Regel 20 Jahre, abweichend in Einzelfällen 10 Jahre.
Bagatellgrenzen:
- 20.000 Euro bei Kreuzungsmaßnahmen nach §§ 3,13 EKrG.
- 50.000 Euro bei Maßnahmen an Straßenkreuzungen mit anderen Baulastträgerinnen und -trägern und bei den nicht zur Fahrbahn gehörenden Bestandteilen des Straßenkörpers im Zuge von Ortsdurchfahrten bei geteilter Baulast.
- 200.000 Euro in allen anderen Fällen.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Der Förderantrag (Finanzierungsantrag) ist der Bezirksregierung Arnsberg als Bewilligungsbehörde spätestens bis zum 31.Mai des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres in 1-facher Ausfertigung vorzulegen.
Eine Auflistung der benötigten Antragsunterlagen kann der Nr. 7.2 der FöRi-kom-Stra entnommen werden. Als Antragsformular ist das Muster 1 zu verwenden, das unter Downloads bereitgestellt wird.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag ist bei der Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 25 einzureichen. Kontaktdaten für die Ansprechpersonen finden Sie auf der rechten Seite.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
- Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen (LHO NRW)
- Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)
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