Aktuelle Hinweise
Aktuelles Förderprogramm
Nach § 9 (4) des Landesplanungsgesetzes NRW beschließt der Regionalrat über die Vorschläge der Region für die Förderprogramme für den kommunalen Straßen- und Radwegebau.
Der Regionalrat Arnsberg ist für den Bereich Südwestfalen zuständig; im Bereich des Regionalverbandes Ruhr nimmt die RVR-Verbandsversammlung die Aufgaben des Regionalrates Ruhrgebiet wahr.
Aktuelle Vorlagen für den Regionalrat Arnsberg (jeweils die erste Sitzung im 1. Quartal)
Aktuelle Vorlagen für die RVR-Verbandsversammlung (jeweils die erste Sitzung im 1. Quartal)
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