Braunkohlentransport mit Bahnanlagen
Bahnanlagen zum Transport von Braunkohlen und Braunkohlenprodukten
Der Transport von Braunkohle und Braunkohlenprodukten erfolgt außerhalb der Tagebaue mit unter Bergaufsicht stehenden Bahnanlagen.
Eisenbahnzüge liefern in der Regel die Kohle zu den unter Bergaufsicht stehenden Veredlungsbetrieben des Reviers und den Kraftwerken, die der öffentlichen Energieversorgung dienen.
Für die Kohlentransporte stehen spezielle großräumige Kohlenwaggons zur Verfügung.
Löss und Abraum werden außerhalb der Tagebaue in besonderen Abraumwaggons transportiert. Insgesamt beträgt die Gleisnetzlänge ca. 300 km. Die Länge der Nord-Süd Bahn misst 31,5 km, die der Hambachbahn 21,0 km.
Die Grubenbahnen haben bis auf wenige Teilbereiche den Status einer Grubenanschlussbahn, d.h. es besteht ein Anschluss mit dem öffentlichen Verkehrsnetz. Die Grubenanschlussbahn unterliegt der gemeinsamen Aufsicht der Bergbehörde und Landeseisenbahnverwaltung (LEV) NRW.
Unter Bergaufsicht stehendes Schienennetz des Rheinischen Braunkohlenbergbaus (schwarze Linie); rote Linie Deutsche Bahn AG
Das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten der Braunkohle ist eine bergbauliche Tätigkeit im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG). Insbesondere diese Tätigkeiten als auch das Verladen, Befördern, Abladen und Lagern stehen unter Aufsicht der Bergbehörde. In Nordrhein-Westfalen ist die Abteilung Bergbau und Energie in NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg zuständige Bergbehörde.
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