Sprengstoffwesen
Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (wie Sprengstoffen, Zündmitteln und Großfeuerwerkskörpern) ist im Sprengstoffgesetz geregelt.
Die Bezirksregierung Arnsberg
- überwacht die Einhaltung des Sprengstoffgesetzes im Regierungsbezirk,
- erteilt Erlaubnisse für den gewerblichen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen,
- stellt Befähigungsscheine und Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Beschäftigte aus, die mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, und
- erteilt Genehmigungen für Sprengstofflager.
Informationen zum Thema erteilen auch die Expert*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden, die an den Kompetenznetzen NRW mitwirken.
Verwenden von Airbags und Gurtstraffern, Anzeige nach dem Sprengstoffgesetz
Airbags und Gurtstraffer enthalten pyrotechnische Stoffe (Zünder). Deshalb gehen bei unsachgemäßer Handhabung von diesen „sonstigen pyrotechnischen Gegenständen“ erhebliche Gefahren aus. Montage- und Demontage von Airbag-Modulen und Gurtstraffern dürfen nur von sachkundigen und besonders geschulten Personen durchgeführt werden. Wenn im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten der Kategorie P1 umgegangen wird, z. B. beim Ein- und Ausbau in Kfz-Werkstätten, dann muss der Arbeitgeber dies schriftlich anzeigen. Ein Formblatt dazu ist im Downloadbereich erhältlich.
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