Änderungsverfahren für den Regionalplan
Die Regionalplan-Änderungen erhalten erst nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW durch die Landesplanungsbehörde ihre Rechtskraft.
1. Änderung
Stadt / Gemeinde | Freudenberg |
Inhalt der Änderung | Erweiterung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzung |
Verfahrensstand | rechtswirksam mit Bekanntmachung im GV.NRW vom 10.04.2015 |
Verfahrensschritte und zugehörige Planungsunterlagen |
Erarbeitungsbeschluss: |
2. Änderung
Stadt / Gemeinde | Olpe |
Inhalt der Änderung | Neudarstellungen von Bereichen für den Schutz der Natur (BSN) |
Verfahrensstand | Rechtswirksam mit Bekanntmachung im GV.NRW vom 23.05.2014 |
Verfahrensschritte und zugehörige Planungsunterlagen |
Erarbeitungsbeschluss: |
3. Änderung
Stadt / Gemeinde | Attendorn, Finnentrop |
Inhalt der Änderung | Festlegung zweier Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Pumpspeicherkraftwerken |
Verfahrensstand | Verfahren eingestellt mit Beschluss vom 06.07.2017 |
Verfahrensschritte und zugehörige Planungsunterlagen |
Erarbeitungsbeschluss: Entwurf der Regionalplanänderung |
4. Änderung
Stadt / Gemeinde | Lennestadt |
Inhalt der Änderung | Darstellung eines Freiraumbereiches für zweckgebundene Nutzungen (Standort für Regenerative Energiegewinnung - Freiflächensolarenergieanlage -) sowie Aufhebung eines "Bereichs für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung" (BSLE) |
Verfahrensstand | rechtswirksam mit Bekanntmachung im GV.NRW vom 20.07.2017 |
Verfahrensschritte und zugehörige Planungsunterlagen |
Erarbeitungsbeschluss: Änderungsbereich der zeichnerischen Festlegung |
5. Änderung
Stadt / Gemeinde | Siegen |
Inhalt der Änderung | Darstellung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) „Martinshardt II“ im Flächentausch mit dem bestehende GIB „Faule Birke“, der entsprechend den aktuellen Nutzungen wieder als Waldreich sowie Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich festgelegt wird, überlagert mit der Funktion „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE). |
Verfahrensstand | rechtswirksam mit Bekanntmachung im GV.NRW vom 24.11.2017 |
Verfahrensschritte und zugehörige Planungsunterlagen |
Erarbeitungsbeschluss: Änderungsbereiche der zeichnerischen Festlegung |
Abkürzungen:
GV.NRW Gesetz- und Verordnungsblatt NRW
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