Bezirksregierung
Arnsberg

Informelles Gewerbe- und Industrieflächenkonzept

Klicken Sie auf das Banner um zur Webkarte zu gelangen.

Was ist Inhalt des Konzeptes?

Die wirtschaftliche (Weiter-)Entwicklung der Region steht in einem engen Zusammenhang mit nutzbaren Flächenpotentialen. Diese Potentiale werden insbesondere von der räumlichen Gesamtplanung bestimmt – vom Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP) über den Regionalplan bis hin zu den kommunalen Bauleitplänen, die gemeinsam Entwicklungsperspektiven schaffen.

Dem Regionalplan Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis liegt ein über 25 Jahre in die Zukunft gerichteter Planungshorizont zu Grunde. Da eine Planung nie statisch ist, sondern dynamische Entwicklungen aufgreift, ergeben sich konkrete Anpassungs- bzw. Änderungserfordernisse. So wurden in den vergangenen Jahren mehrere formelle Änderungsverfahren des Regionalplanes zur Festlegung von GIB eingeleitet.

Seit September 2018 hat die Regionalplanungsbehörde eine grundlegende Betrachtung des Geltungsbereiches des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis hinsichtlich der zukünftigen gewerblichen und industriellen Entwicklung vorgenommen und ein informelles Gewerbe- und Industrieflächenkonzept erstellt. Ein informelles Konzept ermöglicht einen umfassenden und gesamträumlichen Blick auf den Geltungsbereich des Regionalplanes und die sich hieraus gegebenenfalls ableitbaren Handlungserfordernisse sowie -möglichkeiten auf Ebene der Regionalplanung. Durch eine solche Untersuchung besteht die Möglichkeit, die Spielräume einer zukünftigen gewerblichen und industriellen Entwicklung „auszuloten“. Gerade in Anbetracht des wertvollen Naturraumes im Geltungsbereich des Regionalplanes verdichten sich im Zuge formeller Verfahren die Hinweise, dass die Festlegung von GIB zunehmend an Grenzen stößt.

Mit dem nun vorliegenden informellen Konzept kommt die Regionalplanung zudem dem Handlungsauftrag des LEP (rechtswirksam seit 08. Februar 2017) nach, auf Basis regionaler Abstimmungen – in Form regionaler Gewerbe- und Industriekonzepte – geeignete Flächenangebote für emittierende Gewerbe- und Industriebetriebe auf Ebene der Regionalplanung zu ermitteln und zu sichern (Ziel 6.3-1 LEP).

Ziel des informellen Gewerbe- und Industrieflächenkonzeptes ist somit die Feststellung der Eignung von Flächen für eine Festlegung als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen im (GIB) im Regionalplan. 

Ergebnisse

Das Konzept ist dem Regionalrat Arnsberg als Träger der Regionalplanung in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 vorgelegt worden. Vorab erfolgte eine Diskussion in der Planungskommission am 17.06.2021.

Der Regionalrat hat beschlossen, das informelle Gewerbe- und Industrieflächenkonzept bei künftigen formellen Regionalplanverfahren zur Festlegung von Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) als eine Grundlage zu berücksichtigen. Perspektivisch wird das Konzept damit auch für die nächste Gesamtaufstellung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis herangezogen werden.

Das vom Regionalrat beschlossene Konzept ist im Ratsinformationssystem sowie zusätzlich hier einsehbar:

Daneben sind die Ergebnisse in Bezug auf die untersuchte Flächenkulisse über das oben angegebene Banner (Webkarte) abrufbar. Durch Hereinzoomen in die Webkarte erhält man einen Überblick, wo im Untersuchungsraum Kreis Soest und Hochsauerlandkreis Flächen betrachtet wurden. Die verorteten Punkte geben über die Symbolisierung gleichzeitig das Ergebnis der getroffenen Bewertung wieder. Folgende Bewertungen wurden seitens der Regionalplanungsbehörde vergeben:

  • Entwicklungsmöglichkeiten bereits gegeben (grau)
  • Grundsätzlich geeignet (grün)
  • Ggf. geeignet / In veränderter Abgrenzung ggf. geeignet / Offen (gelb)
  • Nicht geeignet (rot)

Über das Anklicken der einzelnen Punkte in der Webkarte besteht gleichzeitig die Möglichkeit sich die, zu den einzelnen Flächen erstellten, Flächensteckbriefe aufzurufen.

Handlungserfordernis

Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 auch über das weitere Vorgehen bzw. das aktuelle Handlungserfordernis auf Ebene der Regionalplanung beraten. Der Regionalrat hat sich der Auffassung der Regionalplanungsbehörde angeschlossen, dass derzeit nur vereinzelt im Geltungsbereich des Regionalplans Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis ein Erfordernis besteht, die Einleitung konkreter Regionalplanänderungsverfahren für eine gewerbliche und industrielle Entwicklung zu prüfen. Die Regionalplanungsbehörde wurde seitens des Regionalrates beauftragt für einzelne konkrete Kommunen in weitere Prüfungen einzusteigen sowie die Realisierungsmöglichkeit eines interkommunalen Ansatzes zu prüfen.

Weitergehende Informationen hierzu ergeben sich aus der zugehörigen Beschlussvorlage: