Bezirksregierung
Arnsberg

12. Änderung des Regionalplanes Arnsberg - Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis im Bereich der Stadt Arnsberg

Unterrichtung gem. § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG)

Die Fa. Lanwehr Naturstein GmbH & CO. KG hat mit Datum vom 04.01.2021 einen Antrag auf Änderung des Regionalplans Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis im Gebiet der Stadt Arnsberg gestellt.

Das Unternehmen betreibt südöstlich des Arnsberger Ortsteils Müschede einen Steinbruch zur Gewinnung von Kalkstein und ein Schotterwerk. Für den Fortgang der Rohstoffgewinnung stehen planungsrechtlich gesicherte Flächen nur noch für wenige Jahre zur Verfügung. Um die Kalksteingewinnung langfristig fortsetzen zu können, plant das Unternehmen daher eine etwa 30 ha große Südwest-Erweiterung der Abbauflächen (s. Kartenausschnitt.).

Diese Erweiterung ist jedoch nicht mit den derzeit rechtkräftigen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar. Ziel 30 (2) des Regionalplans gibt vor, dass Rohstoffgewinnung nur innerhalb der zeichnerisch festgelegten „Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) erfolgen darf. Um die notwendige Vereinbarkeit herzustellen, ist daher eine Änderung der zeichnerischen Festlegungen mit dem Ziel, den dort vorhandenen BSAB entsprechend zu erweitern, erforderlich.

Im angestrebten Erweiterungsbereich legt der Regionalplan derzeit „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ und „Waldbereich“, teilweise überlagert mit den Freiraumfunktionen „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ und „Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz“ zeichnerisch fest.

Zukünftig sollen die vorhandenen zeichnerischen Festlegungen im angestrebten Erweiterungsbereich zusätzlich mit der zweckgebundenen Nutzung „Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) überlagert werden. Die davon betroffene Freiraumfunktion „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ soll entfallen.

Eine Änderung der textlichen Festlegungen ist nicht vorgesehen.

Im Rahmen der Unterrichtung gemäß § 9 Abs. 1 ROG wird die beabsichtigte 12. Änderung des Regionalplanes Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis hiermit öffentlich bekanntgegeben.

Nach einem entsprechenden Beschluss des Regionalrates Arnsberg wird im Rahmen eines formalen Erarbeitungsverfahren gemäß § 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes bestehen (gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 Abs. 1 LPlG). Einzelheiten dazu werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Infokarte Kreis Soest und Hochsauerlandkreis