Hochwasserrisikomanagment
Da Hochwasser nicht an Bezirks- oder Landesgrenzen festgemacht werden kann und somit eine länderübergreifende Koordination und Zusammenarbeit erforderlich ist, hat die Europäische Union mit Erlass der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) eine für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Gesetzesgrundlage geschaffen.
Die europäische HWRM-RL ist im Jahr 2007 in Kraft getreten und mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in 2010 sowie des Landeswassergesetzes NRW (LWG) in 2016 in nationales Recht bzw. Landesrecht übernommen worden.
Mit den erstmalig im Dezember 2015 veröffentlichten Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRM-Pläne), die das Ergebnis eines mehrjährigen intensiven Bearbeitungs- und Abstimmungsprozesses darstellen, ist für NRW zusammengefasst und dokumentiert, was die vielen beteiligten Akteurinnen und Akteure zur Verringerung von Risiken aus Hochwasserereignissen beitragen und zukünftig beitragen wollen. Damit werden die seit vielen Jahren auf allen Ebenen des Landes bestehenden Aktivitäten zum Hochwasserschutz und zur Hochwasservorsorge fortgeführt und im Sinne eines umfassenden Managements zum Umgang mit den Risiken erweitert.
Die Erarbeitung der HWRM-Pläne erfolgt in Nordrhein-Westfalen (NRW) für die jeweiligen Anteile an den Flussgebietseinheiten (FGE) Rhein, Maas, Ems und Weser unter der Federführung der Bezirksregierungen.
Den Regierungsbezirk Arnsberg berühren die Flussgebietseinheit Rhein und die Flussgebietseinheit Weser.
Die Umsetzung der Vorgaben des Hochwasserrisikomanagements ist im Wesentlichen unterteil in drei Schritte, die innerhalb eines Zyklus erfolgen müssen. Im nachfolgenden Diagramm sind die drei Schritte dargestellt.
Die Ergebnisse werden zusammenfassend in den HWRM-Pläne dokumentiert. Innerhalb eines 6-jährigen Turnus sind die Schritte zu wiederholen und die Angaben zu überprüfen, ggf. zu aktualisieren und fortzuschreiben.
Nähere Erläuterungen und Dokumentationen zu den drei Schritte des HWRMs sowie weiterführende Informationen können in den nachfolgenden Rubriken nachgelesen werden.
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