Bezirksregierung
Arnsberg

Beihilfe

Aktuelle Hinweise

Aktuelle Bearbeitungsdauer 

Grundsätzlich gilt, dass hohe Aufwendungen mit einem Antragsvolumen von über 3.000 Euro bevorzugt behandelt werden. Wir bitten von einer Einreichung von mehr als 20 Belegen abzusehen.

Das Team der Beihilfestelle bittet Sie, von telefonischen und/oder schriftlichen Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen, da sich dadurch die Antragsbearbeitung weiter verzögert. 

Sie können davon ausgehen, dass Ihr Beihilfeantrag, den Sie per Post oder per App an die Scanstelle in Detmold gesandt haben, auch bei der Beihilfestelle der Bezirksregierung Arnsberg ankommt. Bitte sehen Sie von Mehrfacheinreichungen ab. Es wird mit Hochdruck an der Erledigung der eingegangenen Anträge gearbeitet. Aus diesem Grund werden schriftliche Nachfragen zum Sachstand der Antragsbearbeitung bis auf Weiteres nicht mehr beantwortet. 

Das Team der Beihilfestelle bittet um Ihr Verständnis.

Ungültige Abgabe über einfach-einreichen

Auf der Internetseite einfach-einreichen.de wird damit geworben, dass Beihilfen auch über diese Seite eingereicht werden können. Dies ist nicht richtig.
Bitte reichen Sie weiterhin Ihre Anträge persönlich über die Zentrale Scanstelle in Detmold per Post oder APP ein.
Nach § 13 Abs. 1 BVO NRW wird eine Beihilfe nur auf Antrag gewährt.
Der Beihilfeantrag muss vom Beihilfeberechtigten oder einer bevollmächtigten Person persönlich unterzeichnet sein.

Schnellere Antragsbearbeitung? Helfen Sie bitte mit!

Abgebildet ist ein Stapel von Geldmünzen. Rechts daneben ist ein grüner Haken.

Reichen Sie bitte erst einen Beihilfeantrag ab einem Antragsvolumen von über 200 Euro ein.

Abgebildet sind mehrere Belege. Rechts daneben ist ein grüner Haken.

Gesammelte und vollständige Belege (alle Seiten und ggf. auch die Rückseiten) in einem Antrag beschleunigen die beihilferechtliche Prüfung.

Abgebildet ist ein Kalender. Rechts daneben ist ein grüner Haken.

Beachten Sie aber bitte, dass die Belege innerhalb von 24 Monaten nach Rechnungsstellung eingereicht werden müssen, auch dann, wenn der Betrag von mindestens 200 Euro noch nicht erreicht ist (vgl. § 13 Abs. 3 BVO NRW).

Abgebildet ist ein einzelner Beleg. Daneben ist ein rotes "X".

Die Einreichung von Anträgen mit nur einem einzelnen Beleg sollten Sie nach Möglichkeit bitte vermeiden.

Abgebildet sind zwei Rechnungen. Daneben ist ein rotes "X".

Rechnungen nicht doppelt und bitte keine Mahnungen einreichen.

Abgebildet ist ein Zahn. Daneben ist ein Ausrufezeichen in Gelborange.

Bei Zahnbehandlungen (Zahnersatz / kieferorthopädische Behandlung) unbedingt auch die Rechnung über die Laborleistungen beifügen.

Abgebildet ist ein Medizinkoffer. Rechts daneben ist ein Ausrufezeichen in Gelborange.

Bei Hilfsmitteln und medizinischen Heilbehandlungen bitte die vorhandene ärztliche Verordnung der jeweiligen Rechnung beifügen.

Abgebildet ist ein Smartphone. Daneben ist ein Ausrufezeichen in Gelborange.

Nutzen Sie auch gerne die BeihilfeApp
Infos unter https://beihilfeappinfo.nrw.de/

Sprechzeiten

Mo. - Do. von 10:00 - 11:00 Uhr
Mo. - Do. von 14:00 - 15:00 Uhr

Sprechzeiten können individuell abweichen.