Gehaltsvorschüsse in besonderen Fällen
Gehaltsvorschüsse in besonderen Fällen
Landesbedienstete, die Gehalt beziehen, können unter besonderen Umständen für bestimmte außergewöhnliche Belastungen einen unverzinslichen Gehaltsvorschuss in Höhe von maximal 2.560 Euro pro Antrag erhalten. Der Vorschuss kann gewährt werden für
- die Kosten eines Wohnungswechsels aus zwingendem Anlass, allerdings in diesem Fall nicht für den Kauf von Möbeln und Hausrat.
- die Erstbeschaffung eines Kraftfahrzeugs, wenn eine Bedienstete oder ein Bediensteter wegen einer Behinderung von mindestens 50 Prozent für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen ist.
- den Kauf von Möbeln und Hausrat, wenn eine Bedienstete oder Bediensteter erstmals einen eigenen Hausstand gründet, heiratet oder wegen einer Scheidung eine neue Ausstattung benötigt.
- für den Kauf einer Aussteuer oder Ausstattung, wenn ein leibliches, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkind erstmals einen eigenen Hausstand gründet oder heiratet.
- die Ersatzbeschaffung von Möbeln, Hausrat und Bekleidung, falls für den Verlust keine Versicherung aufkommt.
- die Kosten einer schweren Erkrankung oder Bestattung einer/eines bedürftigen, beihilferechtlich aber nicht berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Der Antrag auf Gehaltsvorschuss findet sich unter "Downloads".
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