H_Ko - stock.adobe.com Beihilfe Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Bedienstete im öffentlichen Dienst Beihilfe zu Kosten, die ihnen (gegebenenfalls auch für Angehörige) durch Krankheit, Geburten und Todesfälle entstehen.
H_Ko - stock.adobe.com Bildschirmarbeitsplatzbrille Der Arbeitgeber/Dienstherr erstattet unter gewissen Vorraussetzungen Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille.
H_Ko - stock.adobe.com Gehaltsvorschüsse in besonderen Fällen Landesbedienstete, die Gehalt beziehen, können unter besonderen Umständen für bestimmte außergewöhnliche Belastungen einen unverzinslichen Gehaltsvorschuss in Höhe von maximal 2560 Euro pro Antrag erhalten.
chinnarach - stock.adobe.com Reisekostenerstattung an Lehrkräfte Lehrkräften werden die Kosten für durchgeführte Dienstreisen erstattet.
chinnarach - stock.adobe.com Reisekostenerstattung an Lehrkräfte für Schulfahrten Schulleitungen können für durchgeführte Klassenfahrten der Lehrkräfte Haushaltsmittel aus dem jährlichen Schulbudget beantragen. Lehrkräfte, die weitere Erstattungen beanspruchen, müssen diese beantragen.
H_Ko - stock.adobe.com Trennungsentschädigung: Gewährung für Lehrkräfte Bei Abordnungen an andere Dienstorte können Lehrkräfte Gelder für tägliche Fahrten zum neuen Einsatzort beantragen.