Trennungsentschädigung: Gewährung für Lehrkräfte
Auf Grund verschiedener Ermächtigungen im Landesumzugskostengesetz (LUKG), im Landesreisekostengesetz (LRKG) sowie im Bundesumzugskostengesetz (BUKG) ist die Trennungsentschädigungsverordnung (TEVO) erlassen worden. Aus Anlass einer in §1 Abs. 2 TEVO genannten Maßnahme kann Trennungsentschädigung (TE) zum Ausgleich dienstlich veranlasster Mehrauslagen gezahlt werden.
Für dienstliche Maßnahmen, die bis zum 7. Juni 2022 begonnen haben, gelten die Vorschriften der Trennungsentschädigungsverordnung vom 29. April 1988, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. März 2014 geändert worden ist, fort. Für dienstliche Maßnahmen, die ab dem 08. Juni 2022 begonnen haben, gelten die Vorschriften der Trennungsentschädigungsverordnung vom 06. Mai 2022.
Eine Erstattung der Fahrkosten für Teilabordnungen erfolgt über das LRKG.
Zuerst ist ein Antrag auf Bewilligung der Trennungsentschädigung zu stellen.
Bei positiver Bescheidung ist ein Antrag auf Festsetzung der Trennungsentschädigung (monatlich rückwirkend) zu stellen.
Es ist auf jeden Fall zu beachten, dass die 6-monatige Ausschlussfrist eingehalten wird (§ 10 Abs. 1 TEVO).
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