Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Person tippt Daten in einen Taschenrechner ein, über dem mehrere Symbole wie ein Auto etc. in der Luft schweben.

Reisekostenerstattung an Lehrkräfte

Erstattungsfähige Reisekosten können sein

  • Nutzung des privaten Pkw´s
  • Nutzung von Bahnfahrkarten
  • Gewährung von Tagegeldern
  • Mitnahme von weiteren Bediensteten
  • Erstattung von Übernachtungskosten

Anträge auf Erstattung können mittels entsprechendem Vordruck binnen sechs Monaten nach Durchführung gestellt werden.