![Eine Person tippt Daten in einen Taschenrechner ein, über dem mehrere Symbole wie ein Auto etc. in der Luft schweben.](/system/files/styles/slider_main_16_9_960/private/2021-10/370_AdobeStock_265180635_bearbeitet.jpg?h=75930723&itok=iAworFzX)
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Reisekostenerstattung an Lehrkräfte
Erstattungsfähige Reisekosten können sein
- Nutzung des privaten Pkw´s
- Nutzung von Bahnfahrkarten
- Gewährung von Tagegeldern
- Mitnahme von weiteren Bediensteten
- Erstattung von Übernachtungskosten
Anträge auf Erstattung können mittels entsprechendem Vordruck binnen sechs Monaten nach Durchführung gestellt werden.
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