Arzneimittelexport
Die Bezirksregierung Arnsberg prüft die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen beim Arzneimittelexport.
Auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmens oder der zuständigen Behörde des Bestimmungslandes stellt die Bezirksregierung Arnsberg nach § 73a Arzneimittelgesetz (AMG) ein Zertifikat entsprechend dem Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus.
Eine Mustervorlage für dieses Zertifikat (Kapitel 15, Anlagen zur VAW 15110403) finden Sie auf der Website der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG). Die Leitlinien zur Durchführung des Zertifikatsystems sind auf der Homepage der WHO abrufbar.
Für die Ausstellung eines Exportzertifikates ist aufgrund des Gebührengesetzes vom 23. November 1971 (GV. NW. Seite 2011) in Verbindung mit Tarifstelle 10.5.1.21.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in der zurzeit gültigen Fassung eine Gebühr in Höhe von 130 Euro bis 200 Euro für ein Arzneimittel zu erheben.
Stand: 03/2019
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