Produktsicherheit: Hersteller*innen, Bevollmächtigte oder Importierende melden gefährliche Produkte
Wenn Hersteller*innen, Importeur*innen oder Händler*innen mit Sitz im Regierungsbezirk erfahren, dass bei einem ihrer Produkte ein Mangel aufgetreten ist, durch den die Sicherheit oder die Gesundheit von Verbraucher*innen gefährdet werden kann, müssen sie das der Marktüberwachungsbehörde – hier die Bezirksreg...
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