Blut und Blutprodukte
Die Herstellung und das Inverkehrbringen von Blut und Blutprodukten werden ebenfalls von der Bezirksregierung Arnsberg überwacht.
Dazu zählen u. a.
- Fremdblut und daraus hergestellte Produkte
- Eigenblut und
- Periphere Blutstammzellen.
Für die Herstellung gelten die Voraussetzungen der §§ 13 – 18 Arzneimittelgesetz.
Darüber hinaus sind die besonderen Vorschriften des Transfusionsgesetzes (TFG) und die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) zu beachten.
Qualitätsmängel sind der Bezirksregierung Arnsberg unverzüglich zu melden. (Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort "Arzneimittelsicherheit").
Für die Zulassung von Blutprodukten ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen zuständig.
Weitere Informationen zum Thema „Blut- und Plasmaspende“ erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit und beim PEI.
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