Verwertung von bergbaufremden Abfällen - Technische Regeln
Sowohl zur Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns der Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen als auch zur bundesländerübergreifenden Angleichung der Standards ist unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums der Länderauschuss Bergbau (LAB) gegründet worden.
Dieser Ausschuss hat wiederum Unterarbeitskreise. Zwei dieser Arbeitskreise, nämlich der Arbeitskreis Rechtsfragen und der Arbeitskreis Bergbauliche Hohlräume und Abfallentsorgung haben Regelungen für die Abfallwirtschaft im Bergbau getroffen. Maßgebend sind hier
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die Technischen Regeln über die Anforderungen an die Verwertung von bergbaufremden Abfällen über Tage und
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die Technischen Regeln für den Einsatz von Abfällen als Versatz.
Die Technischen Regeln für über Tage sind in Übereinstimmung mit den der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), der Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO) und der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) entwickelt worden. Die jeweiligen Technischen Regelwerke dieser Arbeitsgemeinschaften nehmen aufeinander Bezug.
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