Abfallüberwachung - Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle
Für die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle ist vor und bei der Entsorgung ein formalisiertes Verfahren - das Abfallnachweisverfahren nach der Abfallnachweisverordnung - vorgesehen. Die hierzu erforderlichen Ordnungsnummern wie beispielsweise die Abfallerzeugernummer oder die Entsorgernummer, werden vom Dezernat 61 der Bezirksregierung Arnsberg für den Bereich der Bergaufsicht landesweit vergeben. Zur Beantragung reicht ein formloser Antrag mit Darstellung der Notwendigkeit und dem bergbaulichen Bezug aus.
Das eigentliche Nachweisverfahren wird anhand einheitlicher Vordrucke heute in elektronischer Form durchgeführt. Die Daten werden in Nordrhein-Westfalen zentral erfasst und über ein Datenverarbeitungssystem den Überwachungsbehörden zugänglich gemacht.
Zur Teilnahme an dem elektronischen Nachweisverfahren (eANV) sind bestimmte Hard- und Software-Voraussetzungen erforderlich.
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