Abfälle im Bergbau - Entsorgung und Überwachung
Die Bezirksregierung Arnsberg, als landesweit zuständige Bergbehörde nimmt die Aufgaben als Abfallwirtschaftsbehörde für die unter Bergaufsicht stehenden Betriebe im Land Nordrhein-Westfalen entsprechend der Zuständigkeitsverordnung wahr.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Genehmigung und Aufsicht über die Abfallwirtschaft der Bergbaubetriebe einschließlich Bergbauabfall
- Abfallentsorgung in Bergwerken über und unter Tage, einschließlich Tagebaue
- Durchführung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung von Deponien in Betrieben unter Bergaufsicht.
- Fachaufsicht über Deponien in Betrieben unter Aufsicht der Bergbehörde
- Anordnungen zur Anpassung bestehender Deponien an geänderte technische/rechtliche Verhältnisse oder für die Stilllegung, Rekultivierung und für die Nachsorge
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Rechtsnormen, Technischer Regelwerken, Richtlinien und Vollzugshilfen
- Mitwirkung an Forschungsvorhaben des Bundes und des Landes NRW
- ADV-Koordination bei dem Einsatz landesweiter Abfallüberwachungssysteme (Beispiel: ADDIS und ASYS).
Deponien im Bergbau
Zahlreiche Abfalldeponien befinden sich in laufenden oder bereits stillgelegten Bergbaubetrieben. Die Abfallablagerungen erfolgen in der Regel über Tage in Tagebauen. Dabei liegt der Schwerpunkt in den Tagebauen des Braunkohlenbergbaus im südlichen Nordrhein-Westfalen (NRW) zwischen Köln und Aachen. Die Bezirksregierung Arnsberg ist als Bergbehörde für das Land Nordrhein-Westfalen landesweit für die Genehmigung und Aufsicht derartige Betriebe zuständig. Das Zuständigkeitsspektrum in NRW reicht beispielsweise von der Inertstoffdeponie über die Sonderabfalldeponie bis zur Untertagedeponie. Eine besondere Stellung nehmen die Deponien für Kraftwerksreststoffe im Rheinischen Braunkohlenrevier ein. Dies sind die größten Monodeponien in NRW.
Gefährliche Abfälle
Für die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist ein besonderes formalisiertes Nachweisverfahren in elektronischer Form vorgeschrieben. Sofern solche Abfälle im Bergbau entstehen oder dort entsorgt werden sollen, ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde zuständig. Zu der Tätigkeit der Bergbehörde gehören beispielsweise die Vergabe von Ordnungsnummern und die behördliche Bestätigung von Entsorgungsnachweisen. Für nicht gefährliche Abfälle gilt eine allgemeine Nachweispflicht (beispielsweise formlose Übernahmenachweise, Wiegebelege etc.).
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