Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis - Kreis Olpe - Siegen-Wittgenstein (in Neuaufstellung)
Neuaufstellung Regionalplan
Der Regionalplan Arnsberg – Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein soll neu aufgestellt werden. Der Regionalrat als Träger der Regionalplanung hat in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2017 die Regionalplanungsbehörde damit beauftragt, mit den erforderlichen Arbeiten zu beginnen.
Derzeit gelten noch zwei verschiedene regionale Planwerke für diese Kreise: Für den Märkischen Kreis gilt der Regionalplan Arnsberg, räumlicher Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen (Rechtskraft 2001), für die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein gilt der Regionalplan Arnsberg, räumlicher Teilabschnitt Oberbereich Siegen (Rechtskraft 2008). Im Rahmen der Neuaufstellung werden die zeichnerischen und textlichen Festlegungen der drei Kreise künftig in einem Planwerk zusammengefasst. Dadurch wird es für den Planungsraum künftig noch zwei Teilpläne geben (Kreis Soest und Hochsauerlandkreis sowie Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein).
Auf Grund neuer rechtlicher Grundlagen und daraus resultierender inhaltlicher Anforderungen reicht es daher nicht aus, einen Regionalplan nur durch einzelfallbezogene Änderungen punktuell zu aktualisieren. Regionale bzw. interkommunale Belange und neue Zielsetzungen können nur durch eine grundlegende Überarbeitung in angemessener Weise Eingang in die Planung finden. Weitere Informationen zu den Inhalten des Regionalplans sowie zu der Zeitschiene entnehmen Sie bitte der Digitalen Plattform zur Neuaufstellung.
Bisheriges Verfahren
Der Regionalrat Arnsberg hat die Regionalplanungsbehörde Arnsberg im Dezember 2017 mit dem Einleitungsbeschluss (vgl. RR Vorlage 20/04/2017) beauftragt, mit den Vorarbeiten für den Räumlichen Teilplan zu beginnen.
In einem informellen Prozess zur Erarbeitung des Regionalplan-Entwurfs wurden vielfältige Nutzungsansprüche an den Raum identifiziert. Als Informationsquellen dienten dabei unter anderem die angeforderten Fachbeiträge sowie der Austausch mit den von der Planung betroffenen Kommunen.
Erstmalig wird das bisherige Verfahren im Sinne eines transparenten Prozesses auf einer digitalen Plattform (s. o., ehemals Story-Map) abgebildet, in der alle relevanten Informationen, Regionalratsbeschlüsse, die zu Veröffentlichung freigegebenen Fachbeiträge sowie Inhalte aller Veranstaltungen übersichtlich abrufbar sind. Somit besteht für Verfahrensbeteiligte und Öffentlichkeit sowie den Regionalrat jederzeit die Möglichkeit, sich über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
Mit dem Beschluss der Leitlinien im September 2019 hat der Regionalrat den Orientierungsrahmen und die zentralen Determinanten für den Regionalplan gesetzt (vgl. RR Vorlage 18/03/2019).
Mit Beschluss vom 12.12.2019 hat der Regionalrat die Methodik zur Abschätzung der Siedlungsflächenbedarfe im Planungsraum Arnsberg (vgl. RR Vorlage 30/04/2019) festgelegt.
Am 10.12.2020 hat der Regionalrat einstimmig bei einer Enthaltung den Erarbeitungsbeschluss für den Regionalplan Arnsberg – Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein gefasst (vgl. RR Vorlage 21/04/2020).
Hinweis: Der Erarbeitungsbeschluss wurde nach dem damals rechtswirksamen Landesplanungsgesetz NRW gefasst. Dies entspricht dem Aufstellungsbeschluss nach derzeit gültigem Landesplanungsgesetz. Im Weiteren werden die verfahrensrechtlichen Anforderungen und Begrifflichkeiten des aktuellen Landesplanungsgesetzes angewandt.
Entwurf 1 wurde vom 29.01.2021 bis einschließlich 30.06.2021 öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde gemäß § 9 Abs. 2 ROG und § 13 LPlG die Gelegenheit gegeben, sich über die Regionalplanneuaufstellung zu informieren und während der Auslegungsfrist (s.o.) Stellungnahmen abzugeben.
Während des Beteiligungsverfahrens erreichten die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Arnsberg 4.619 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit fristgerecht. Diese Stellungnahmen wurden einzeln sowohl namentlich als auch inhaltlich erfasst.
Insgesamt gaben 116 der 231 beteiligten öffentlichen Stellen eine Stellungnahme ab. Diese Stellungnahmen wurden in ca. 4.600 Teilstellungnahmen aufgebrochen.
Mit Beschluss vom 30.11.2023 hat der Regionalrat Arnsberg die Änderung der Kriterien des Windenergiekonzepts für die Neuaufstellung des Regionalplanes beschlossen (vgl. RR-Vorlage 23/04/2023).
Zwischen dem 08.04.2024 und dem 25.06.2024 wurden 41 Einzelerörterungen mit den Verfahrensbeteiligten durchgeführt. Am 04.07.2024 fand die Abschluss-Erörterung statt, zu der alle Verfahrensbeteiligten eingeladen waren.
In die Überarbeitung des Regionalplanentwurfs sind nach der ersten Offenlage geänderte Rechtsgrundlagen, aktuelle OVG-Entscheidungen, Regionalratsbeschlüsse sowie die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens (einschl. Erörterungsergebnisse) eingeflossen. Dies betrifft insbesondere
- 2. Änderung LEP NRW (am 01.05.2024 in Kraft getreten)
- WaLG: Wind-an-Land-Gesetz
- RED III: Renewable Energy Directive III
- BRPH: Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz (Anlage zur Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz) vom 19. August 2021 (BGBl. I S. 3712)
- OVG-Urteil 21.03.2024 (Az.: 11 D 133/20.NE) zur 1. LEP Änderung zur Unwirksamkeit von zwölf textlichen Festlegungen.
Zweite Offenlage
Der Regionalrat Arnsberg hat am 29.10.2024 die erneute Offenlage / Beteiligung zur Regionalplanneuaufstellung MK-OE-SI beschlossen (vgl. RR Vorlage 06/04/2024).
Die geänderten Planunterlagen (Entwurf 2, bestehend aus: textliche und zeichnerische Festlegungen und Erläuterungen, Begründung, Umweltbericht) können elektronisch auf der Digitalen Plattform, dieser Internetseite (s. u.) sowie im Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter der Adresse https://url.nrw/bra-mk-oe-si-2 eingesehen und heruntergeladen werden.
Weiterhin liegen die geänderten Planunterlagen im Zeitraum vom 18.11.2024 bis einschließlich 17.12.2024 an folgenden Stellen zu jedermanns Einsicht innerhalb der behördlichen Dienststunden öffentlich aus:
a)
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32 – Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2, 1. Zwischengeschoss
59821 Arnsberg
Behördliche Dienststunden:
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag: 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Ebenso sind Einsichtnahmen außerhalb der genannten Dienststunden nach Vereinbarung möglich.
Es wird grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Ein Termin kann telefonisch oder schriftlich bspw. per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten abgestimmt werden:
Frau Koloßa: 02931 82-2300; roswitha [dot] kolossa [at] bra [dot] nrw [dot] de (roswitha [dot] kolossa@bra [dot] nrw [dot] de)
Frau Kale: 02931 82-2301; anja [dot] kale [at] bra [dot] nrw [dot] de (anja [dot] kale@bra [dot] nrw [dot] de)
b)
Landrat des Märkischen Kreises
FD 44 Natur- und Umweltschutz
Raum 311
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Behördliche Dienststunden:
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Ebenso sind Einsichtnahmen außerhalb der genannten Dienststunden nach Vereinbarung möglich.
Ein Termin ist telefonisch oder schriftlich bspw. per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten abzustimmen:
Herr Hesse: 02351 966-6394; b [dot] hesse [at] maerkischer-kreis [dot] de (b [dot] hesse@maerkischer-kreis [dot] de)
c)
Landrat des Kreises Olpe
Fachdienst Umwelt, Untere Naturschutzbehörde
Raum 3.076
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
Behördliche Dienststunden:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr,
Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ebenso sind Einsichtnahmen außerhalb der genannten Dienststunden nach Vereinbarung möglich.
Es wird grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Ein Termin kann telefonisch oder schriftlich bspw. per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten abgestimmt werden:
Herr Klein: 02761 81-305; an [dot] klein [at] kreis-olpe [dot] de (an [dot] klein@kreis-olpe [dot] de)
Frau Venema: 02761 81-227; s [dot] venema [at] kreis-olpe [dot] de (s [dot] venema@kreis-olpe [dot] de)
Frau Rabe: 02761 81-579; f [dot] rabe [at] kreis-olpe [dot] de (f [dot] rabe@kreis-olpe [dot] de)
d)
Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein
Bauamt
Raum 823 (8.Etage)
Kreishaus
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen
Behördliche Dienststunden:
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
(mittwochs keine telefonische Erreichbarkeit)
Ebenso sind Einsichtnahmen außerhalb der genannten Dienststunden nach Vereinbarung möglich.
Es wird grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Ein Termin kann telefonisch oder schriftlich bspw. per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten abgestimmt werden:
Herr Barutowicz: 0271 333-1840; m [dot] barutowicz [at] siegen-wittgenstein [dot] de (m [dot] barutowicz@siegen-wittgenstein [dot] de)
Regionalplanentwurf 2 und Umweltbericht
Stellungnahmen
Stellungnahmen zu den geänderten Planunterlagen können während der Auslegungsfrist (18.11.2024 bis 17.12.2024) schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch auf folgenden Wegen vorgebracht werden:
- Beteiligung NRW über den Link: https://url.nrw/bra-mk-oe-si-2
- per E-Mail an beteiligung-mk-oe-si [at] bra [dot] nrw [dot] de (beteiligung-mk-oe-si@bra [dot] nrw [dot] de)
- auf dem Postweg an Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Seibertzstraße 2, 59821 Arnsberg
- per Fax an 02931 82-2520
- durch Einreichen bei oben genannten Auslegungsstellen
- mündlich zur Niederschrift bei oben genannten Auslegungsstellen. Hierfür wird ebenfalls um eine Terminvereinbarung unter den oben angegebenen Kontaktdaten bei der Bezirksregierung Arnsberg, dem Märkischen Kreis, dem Kreis Olpe oder dem Kreis Siegen-Wittgenstein gebeten.
Stellungnahmen, die auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail erfolgen oder eingereicht werden, sollten den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift der Verfasser*innen in lesbarer Form enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der oben genannten Frist am 17.12.2024 um 24 Uhr alle Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG).
Hat eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in diesem Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans Gelegenheit zur Äußerung gehabt, ist sie im Verfahren über einen Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG).
Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich der Personen des Privatrechts im Sinne § 4 Abs. 1 Satz 2 ROG) sind bei der Abwägung im Rahmen der Erarbeitung und der Aufstellung des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein zu berücksichtigen. Informationen zum Verfahrensstand sind jederzeit auf dieser Internetseite abrufbar.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Funktionspostfach rplanneuaufstellung [at] bra [dot] nrw [dot] de (rplanneuaufstellung@bra [dot] nrw [dot] de) oder an
Frau Kale unter 02931 82-2301,
Frau Koloßa unter 02931 82-2300,
Herrn Leifert unter 02931 82-2315.
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