Bezirksregierung
Arnsberg

Ukraine-Krieg: Informationen für Ärzt*innen

Stand: 18.06.2024

Informationen für Ärztinnen und Ärzte, die im Regierungsbezirk Arnsberg bei der ärztlichen Versorgung ukrainischer Bürgerkriegsflüchtlinge unterstützen möchten:

Der Vertrag zwischen der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) sowie dem Land Nordrhein-Westfalen über die Durchführung der Gesundheitsuntersuchung ukrainischer Vertriebener in Landesaufnahmen und auf kommunaler Ebene ist am 12.04.2022 in Kraft getreten und wurde zuletzt zum 01.01.2023 geändert.

Weitergehende Informationen sind unter folgendem Link zu finden:

Bitte nehmen Sie auch mit der entsprechenden Kommune oder Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen Kontakt auf, in der Sie bei der ärztlichen Versorgung ukrainischer Flüchtlinge unterstützen möchten.

Gesundheitsversorgung der Menschen aus der Ukraine

Seit dem 1. Juni 2022 haben hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II oder SGB XII). Dadurch erhalten Sie Zugang zu den gesetzlichen Krankenversicherungen und werden leistungsrechtlich den GKV-Versicherten gleichgestellt.