Hamm-Werl A 445
Wo liegt die Flurbereinigung?
Kreisfreie Stadt Hamm, Stadt Werl, Kreis Soest (Gebietskarte)
Wie groß ist die Flurbereinigung?
2882,8 Hektar
Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?
Circa 400 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Hamm-Werl A 445.
Was bisher geschah
- Einleitung der Flurbereinigung 2018
- Beginn der Wertermittlung
- Flächenankäufe und Tausche
- Bereitstellung von Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen
Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?
- Flächenankäufe und Tauschverhandlungen
- Wertermittlung
- Bauerlaubnis- und Entschädigungsverhandlungen
- Anlage von Ausgleichsmaßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten
Projektbeschreibung
Verfahrensart
Die Flurbereinigung Hamm-Werl A 445 ist ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren gemäß § 87 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG).
Ausgangssituation
Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 445 ist eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der K 18n erfolgte bereits am 07.10.2009.
Ziele und Maßnahmen
- Flächenbereitstellung für die Unternehmensträger Straßen NRW und Kreis Soest – Trasse sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Bewahrung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vor wirtschaftlichen Schäden und Existenzgefährdung durch Verteilung des Landverlustes auf den großen Kreis der Flurbereinigungsteilnehmer
- Abwendung von Enteignungen einzelner Grundeigentümer
- Vermeidung bzw. Minimierung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur (Grundstücks- und Wegenetzdurchschneidungen)
Bodenordnung
- für öffentliche und gemeinschaftliche Anlagen wie beispielsweise Wirtschaftswege oder Kompensationsmaßnahmen werden die benötigten Flächen bereitgestellt.
- Neuordnung und Erschließung der Grundstücke
- Nutzungskonflikte zwischen Siedlungsentwicklung <> Forstwirtschaft, Landwirtschaft sollen durch Flächentausche verträglich gelöst werden.
- Schaffung klarer Rechts- und Eigentumsverhältnisse durch ein neues Liegenschaftskataster
Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau
- Den Unternehmensträgern Land NRW/Bundesrepublik Deutschland und Kreis Soest sollen die für das Unternehmen benötigten Flächen zur Verfügung gestellt werden
- Nachteile für die allgemeine Landeskultur sollen minimiert bzw. vermieden werden
- Wirtschaftswegebau wird nur erforderlich, sofern dies durch den Ausbau der Straßen und der Neuordnung der Grundstücke erforderlich wird
Wie wird das Projekt finanziert?
Kostenträger:
- Land Nordrhein-Westfalen
- Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW
- Kreis Soest
Ansprechpartner*innen
Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
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