Bördebäche Soest/Hamm
Wo liegt die Flurbereinigung?
Kreis Soest, Stadt Soest, Stadt Werl und Gemeinden Bad Sassendorf, Lippetal und Welver, Stadt Hamm (Gebietskarte)
Wie groß ist die Flurbereinigung?
Teilgebiet I: 416 Hektar
Teilgebiet II: 217 Hektar
Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?
200 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Bördebäche Soest/Hamm.
Was bisher geschah
- Einleitungsbeschluss 13.12.2011
- Bestellung des Vorstandes für die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Januar 2013
- Beginn der Kauf- und Tauschverhandlungen
- Konsensuale Besitzregelungen
- Umsetzung diverser Renaturierungsmaßnahmen durch den Kreis Soest und die Stadt Hamm
- Das Flurbereinigungsgebiet wurde in zwei Gebiete geteilt
21.12.2020 Teilungsbeschluss
Teilgebiet 1: - Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes am 07.06.2022
- 01.07.2022 Ausführungsanordnung
Teilgebiet 2: - Kauf- und Tauschverhandlungen
Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?
- Fortsetzung von Kauf- und Tauschverhandlungen im Teilgebiet 2
- Grundbuchberichtigung Teilgebiet 1 ist beantragt
Projektbeschreibung
Verfahrensart
Die Flurbereinigung Bördebäche Soest-Hamm ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs. 2 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz.
Ausgangssituation
Mit dem Ahse-Projekt „Lebendige Bördebäche“ möchten die Projektträger Kreis Soest und Stadt Hamm alle Gewässer im Einzugsgebiet der Ahse in einen guten ökologischen Zustand bringen, so wie es die EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert und wie es die Vereinbarung zwischen Kreis Soest, Stadt Hamm und der Landwirtschaft vorsieht. Das Maßnahmenkonzept des vorgenannten Projektes sieht u.a. an geeigneten Stellen der Bördebäche eine abschnittsweise Gewässerentwicklung vor.
Ziele und Maßnahmen
Die Anordnung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Bördebäche Soest/Hamm erfolgt auf Antrag der Unteren Wasserbehörde (UWB) des Kreises Soest und der Unteren Wasserbehörde (UWB) der Stadt Hamm, die eine Projektpartnerschaft für die Erfüllung der Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-Wasserrahmenrichtlinie) gebildet haben.
Mit dem 3. Änderungsbescheid im Teilgebiet I wurden die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens erweitert. Es handelt sich insbesondere um Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Bodenordnung
- Ziel des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens ist es in den überwiegend landwirtschaftlich geprägten Ufer- und Randbereichen der Gewässer die Umsetzung des Projektes „Lebendige Bördebäche“ - und der EG-Wasserrahmenrichtlinie gemäß der oben angeführten Vereinbarung zu ermöglichen und gleichzeitig negative Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft zu minimieren oder sogar zu vermeiden.
- Durch die Bodenordnung soll die Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe vermieden werden. Soweit möglich, sollen auch die Belange der Pächter berücksichtigt werden.
- Die zu erwartenden agrarstrukturellen Nachteile, die sich durch die Umsetzung des Projektes ergeben, sollen beseitigt oder zumindest minimiert werden.
- Die Bodenordnung dient daher auch insbesondere dem Interesse der betroffenen Grundstückseigentümer, bzw. den im Verfahrensgebiet wirtschaftenden Landwirten.
- Nutzungskonflikte zwischen Verfahrensziel <> Landwirtschaft sollen durch Flächentausche verträglich gelöst werden.
- Es werden auch Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt
Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau
- Landwirtschaftliche Flächen größeren Einheiten zusammengelegt.
- Mittels des Instrumentariums der Ersatz- und Tauschlandbereitstellung im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren wird eine Entflechtung der miteinander konkurrierenden Ansprüche der Landwirtschaft, des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Gewässerschutzes bewirkt.
- Um unzumutbare Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzung durch die geplanten ökologischen Entwicklungsmaßnahmen zu vermeiden, ist vorrangig beabsichtigt die betroffenen, bisher in Privateigentum befindlichen Flächen, in das Eigentum der öffentlichen Hand zu überführen.
- Die von den Maßnahmen betroffenen Flächen können im Flurbereinigungsverfahren gegen Geldausgleich abgegeben werden. Soweit möglich können den bisherigen Grundeigentümern mit Hilfe des Bodenmanagements auch vom Natur- und Gewässerschutz unbeeinträchtigte Ersatzflächen außerhalb des für Maßnahmen zur Umsetzung des Projektes Ahse - „Lebendige Bördebäche“ vorgesehenen Gebietes vermittelt werden.
- Wirtschaftswegebau ist kein Ziel des Verfahrens
Wie wird das Projekt finanziert?
Die bei der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens entstehenden Kosten werden vom Kreis Soest und der Stadt Hamm als Träger der Maßnahme übernommen. Die Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie werden vom Land NRW gefördert.
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