Hellwegbörde-West (in Vorbereitung)
Wie groß ist die Flurbereinigung?
circa 56 Hektar, weitere 40 Hektar werden derzeit erworben
Was bisher geschah / Aktueller Stand
- Antrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) auf Einleitung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens § 86 FlurbG zur Umsetzung des Vogelschutzmaßnahmenplans Hellwegbörde
- Erste Abstimmungsgespräche mit dem MUNV, Kreis Unna – Untere Naturschutzbehörde (UNB), Westfälisch-Lippischer Landschaftsverband e. V. (WLV), Landwirtschaftskammer NRW (LWK NRW) und Bezirksregierung Arnsberg (BRA)
- Informationsveranstaltung im Rahmen der Winterversammlung der WLV-Ortsverbände Unna, Hemmerde und Fröndenberg am 13. März 2025
Projektbeschreibung
Geplante Verfahrensart
vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs. 2 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz
Ausgangssituation
Im Naturraum Hellwegbörde der Kreise Unna, Soest und Paderborn wurde das EU-Vogelschutzgebiet Hellwegbörde ausgewiesen.
Ziele und Maßnahmen
Die Anordnung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Hellwegbörde-West erfolgt auf Antrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV).
Die vorhandenen Flurstücke sollen als Tauschflächen dazu dienen, Grundstücke in den prioritären Maßnahmenräumen des Vogelschutzmaßnahmenplans Hellwegbörde in das Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen zu bringen und damit die Umsetzung des Vogelschutzmaßnahmenplans Hellwegbörde zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, des Naturschutzes und der Gewässerentwicklung umgesetzt werden.
Ansprechpersonen
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der Informationsveranstaltung im Rahmen der Winterversammlung der WLV-Ortsverbände Unna, Hemmerde und Fröndenberg am 13. März 2025