Bezirksregierung
Arnsberg

Breckerfeld-Kückelhausen

Wo liegt die Flurbereinigung?

Gebietskarte

Das Flurbereinigungsgebiet befindet sich nordöstlich der Ennepetalsperre auf dem Stadtgebiet der Hansestadt Breckerfeld im Ennepe-Ruhr-Kreis.

Südwestlich des Verfahrensgebietes befindet sich der Ortsteil Ebbinghausen. Von hier aus erstreckt es sich in Richtung Norden über die Ortsteile Kotten und Lausberg. Die Ortsteile mit den jeweils angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen bilden die westliche Verfahrensgrenze.

Das Flurbereinigungsgebiet erstreckt sich in östliche Richtung über den Ortsteil Kückelhausen hinaus und wird durch die städtische Wohnbebauung am Hansering begrenzt.

Die L699 und der Ortsteil Altenbreckerfeld bilden die südliche Abgrenzung des Verfahrensgebietes. Hier schließt sich das weiter nach Süden verlaufende, aktive Flurbereinigungsverfahren Breckerfeld-Boßel an.

Die nördliche Verfahrensgrenze wird zum überwiegenden Teil vom Steinbach (Gewässer) bestimmt. Hier schließt sich wiederum die Flurbereinigung Breckerfeld-Brenscheid, als aktives Flurbereinigungsverfahren nördlich der Flurbereinigung Breckerfeld-Kückelhausen gelegen, an.

Die ländliche Siedlungsstruktur ist ausschließlich durch Streusiedlung geprägt.

Wie groß ist die Flurbereinigung?

554 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

110 Grundstückseigentümer*innen nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung.

Was bisher geschah?

09.08.2019
Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens Breckerfeld-Kückelhausen

22.01.2020
Erste Teilnehmerversammlung: Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft; Wahl des Vorsitzenden in der anschließend durchgeführten 1. Vorstandsitzung

12.03.2020
2. Vorstandsitzung
Die Vorstandsmitglieder wurden über den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens informiert. Zudem wurden grundsätzliche Planungen für den landwirtschaftlichen Wegeausbau zusammengetragen. Von den Vorstandsmitgliedern eingebrachte Anregungen, Anmerkungen und Vorschläge wurden festgehalten. Die Ergebnisse dieses Gespräches dienen als Grundlage für die weitere Erarbeitung des Konzeptes.

27.07.2020
Übergabe des Förderbescheides in Höhe von 2,24 Millionen Euro an Herrn Harald Dahlhaus, Vorstandsvorsitzender der Teilnehmergemeinschaft. 

18.09.2020
Die Beauftragung verschiedener Vermessungsstellen zur Vermessung der Verfahrensgrenze hat begonnen.

07.12.2020
Die Erörterung der Grundsätze für die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes sowie die Vorstellung und Erörterung des Landschaftsberichtes zum Flurbereinigungsverfahren Breckerfeld-Kückelhausen erfolgte am 07.12.2020 im Martin-Luther-Haus in der Hansestadt Breckerfeld.
Zu diesem Termin wurden am Flurbereinigungsverfahren zu beteiligende Behörden und Organisationen, die land- und forstwirtschaftliche Berufsvertretung sowie Träger öffentlicher Belange eingeladen. Der Landschaftsbericht wurde den Beteiligten vorab online zur Verfügung gestellt.

09.06.2021
3. Vorstandsitzung
Pandemiebedingt hat im vorangegangenen Jahr keine weitere Vorstandsitzung stattgefunden. Unter Berücksichtigung der geltenden Kontaktbeschränkungen wurde die dritte Vorstandsitzung über eine Videokonferenz durchgeführt. Hauptthemen hierbei waren der für das Flurbereinigungsverfahren zu erhebende Kostenbeitrag der Eigentümer*innen (Hebung) und die Ausbaumaßnahmen im Flurbereinigungsgebiet.

Die bisher bestehenden Planungen zu dem Wegeausbau wurden zusammengetragen und diskutiert.

25.10.2021
4. Vorstandsitzung (Wertermittlungseinleitungstermin)
Der sog. Wertermittlungseinleitungstermin war Auftakt für das Wertermittlungsverfahren in der Flurbereinigung Breckerfeld-Kückelhausen. Zweck, Ablauf und Ziel der Wertermittlung wurden erläutert.

In den künftigen Sitzungen wird der sog. Wertermittlungsrahmen schrittweise erarbeitet und abgestimmt. Der Wertermittlungsrahmen ist Grundlage für die Bewertung aller Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet. 

08.11.2021
5. Vorstandsitzung
An die vorangegangene Sitzung anknüpfend wurden weitere, für den Wertermittlungsrahmen relevante Aspekte besprochen.

Bezüglich des geplanten Wegeausbaus wurden Informationen ausgetauscht und über einzelne Maßnahmen diskutiert. 

21.02.2022
6. Vorstandsitzung
Aktuelles zum Verfahrensstand wurde von der Flurbereinigungsbehörde berichtet. Maßnahmen zum Wegeausbau wurden im Einzelnen besprochen und konkretisiert. 

06.03.2023
7. Vorstandssitzung
Es wird berichtet über den Verfahrensstand zum Wegebau und die Planungen werden diskutiert. Die Planung der Kompensationsmaßnahmen wird vorgestellt.

31.01.2023
8. Vorstandssitzung
Der Plan nach § 41 FlurbG wird insbesondere mit seinen Ausgleichsmaßnahmen final besprochen und es wird festgestellt, dass es keine Einwände gibt. Über die Baurechtbeschaffung für den geplanten Wegebau wird mit dem Vorstand diskutiert. Außerdem wird eine neue Methode zur Waldbodenbewertung vorgestellt und es wird über die Baukosten gesprochen.

28.03.2024
Genehmigung des Planes nach § 41 FlurbG.

16.05.2024
9. Vorstandssitzung
Die eingegangenen Angebote für den 1. Bauabschnitt werden analysiert und es wird ein Favorit benannt. Die Waldbodenwerte werden diskutiert.

03.07.2024
Beginn der Baumaßnahmen am 1. Bauabschnitt.

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Zur Wertermittlung des Bodens wurden die beim zuständigen Finanzamt ansässigen amtlich landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) beauftragt. Erste örtliche Überprüfungen der dem Finanzamt vorliegenden Bodenschätzungsergebnisse wurden vorgenommen. Die Arbeiten werden noch andauern. Das Ergebnis der Wertermittlung wird in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und des entsprechend Sachverständigen zusammengestellt. Hierzu wird es gesonderte Vorstandsitzungen geben. 
  • Die Verfahrensgrenze ist vermessen und wurde ins Liegenschaftskataster übernommen
  • Unter Mitwirkung des Vorstandes ist ein Plan erstellt worden, welcher die Grundlage für den landwirtschaftlichen Wegebau im Flurbereinigungsgebiet bildet. Der Plan ist Ende März genehmigt worden. 
  • Die Waldbodenbewertung erfolgt automationsgestützt auf Grundlage digitaler Daten der Forstverwaltung
  • Nachdem im nächsten Jahr der 2. Bauabschnitt vom Wegebau voraussichtlich fertig gestellt wird, erfolgt die Aufmessung des Wegenetzes und die Planungen für die Bodenordnung beginnen

Projektbeschreibung

Die Flurbereinigung Breckerfeld-Kückelhausen wurde per Beschluss vom 09.08.2019 angeordnet. Der Bedarf zur Flurneuordnung entwickelte sich aus der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP) „Breckerfeld-Süd“ aus dem Jahre 2004, sowie aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) „Region südlicher Ennepe-Ruhr-Kreis, Städte Breckerfeld und Ennepetal“ aus dem Jahre 2006.

Verfahrensart

Die Flurbereinigung Breckerfeld-Kückelhausen ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 4 Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

Ziel des Verfahrens ist die Erschließung und Neuordnung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Vorhandene Wege werden durch entsprechende Ausbaumaßnahmen den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen angepasst. Dabei werden die schutzwürdigen Lebensräume und Arten beachtet und Eingriffe kompensiert, sowie zusätzliche landschaftsaufwertende Maßnahmen durchgeführt. 

Durch die Neuordnung von Grundbesitz, beispielsweise durch Arrondierung, werden agrarstrukturelle Verbesserungen erzielt. Die rechtlichen Verhältnisse an den Grundstücken werden durch eine Neuvermessung geregelt und dauerhaft gesichert.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen und die Kosten der Behörde trägt das Land NRW (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen und Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes in die Natur (Ausführungskosten) werden zu 80 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung beteiligt sich mit Beiträgen an den Ausführungskosten in Höhe von 20 Prozent. Dieser Kostenbeitrag wird zusätzlich anteilig durch die Stadt Breckerfeld mitfinanziert.

Die 2,24 Millionen Euro Fördergeld entsprechen 80 Prozent der Kosten für die geplanten Maßnahmen und Investitionen in der Flurbereinigung Breckerfeld-Kückelhausen – das sind die sogenannten Ausführungskosten. Hierzu zählen unter anderem der Wegeausbau, die erforderliche Neuvermessung im Verfahrensgebiet und auch die landschaftspflegerischen Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes in die Natur.

Die übrigen 20 Prozent der Ausführungskosten werden durch Beiträge der Eigentümer gedeckt und anteilig durch die Stadt Breckerfeld mitfinanziert.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Denis Becker
Nicolai Berglar
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Harald Dahlhaus
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Kim Österwind
Kontakt zum Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in der Flurbereinigung Breckerfeld-Kückelhausen