Breckerfeld-Boßel
Wo liegt die Flurbereinigung?
Das neuzuordnende Gebiet ist eins von 3 aktiven Verfahren auf dem Stadtgebiet Breckerfeld im Ennepe-Ruhr-Kreis. Es erstreckt sich von Altenbreckerfeld im Norden bis zur Kreisgrenze zum Märkischen Kreis im Süden. (Gebietskarte)
Wie groß ist die Flurbereinigung?
252 Hektar
Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?
62 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Breckerfeld-Boßel.
Was bisher geschah
- Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens am 19.12.2014
- Bestandskraft des Einleitungsbeschlusses seit 28. Oktober 2015
- Das Verfahrensgebiet wurde am 12. November 2015 leicht abgeändert (1. Änderungsbeschluss).
- Die Legitimierung aller Teilnehmer*innen im Verfahren wird durchgeführt. Um die Interessen der unbekannten Beteiligten ordnungsgemäß zu vertreten, wurden Verfahrenspfleger beim Amtsgericht bestellt.
- Am 26. Januar 2016 fand die Teilnehmerversammlung zur Wahl des Vorstandes (5 ordentliche und 5 stellvertretende Mitglieder) statt. In der anschließenden konstituierenden Sitzung bestimmte der neugewählte Vorstand Herrn Heiner Born zum Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft (TG) Breckerfeld-Boßel.
- Die Übergabe des Zuwendungsbescheides erfolgte am 8. August 2016 an den TG-Vorsitzenden Herrn Born und Bürgermeister Andrè Dahlhaus.
- Durchgeführt wurde der Grundsatz- und Landschaftstermin (17. Januar 2017) mit den Trägern öffentlicher Belange inkl. Naturschutzverbände und TG-Vorstand für die Aufstellung des Planes nach § 41 FlurbG
- 18. September 2017 war der Startschuss für die Einleitung der Wertermittlung.
- Die Vermessung der Verfahrensgrenze (08/2018 – 03/2020) mit einer Länge von 8,2 km von insgesamt ca. 9,4 km konnte mit der Übernahme der Vermessungsergebnisse im Frühjahr 2020 in das Liegenschaftskataster zum Abschluss gebracht werden.
- Am 18. Mai 2018 wurde der 2. Änderungsbeschluss bekanntgegeben.
- Der Plan nach § 41 FlurbG, als Grundlage für den Wegebau, wurde am 16.10.2018 genehmigt.
- Im November 2018 bis Februar 2019 fanden intensive Gespräche mit den Eigentümern entlang der Wege für die Bauerlaubnis statt. Mit deren Zustimmung konnte der Vorausbau der Wege stattfinden:
- im Januar 2019 erbrachten einige Eigentümer für Vorarbeiten (Hecken auf den Stock gesetzt und Lichtraumprofil freigeschnitten) für den geplanten Wegebau Eigenleistungen,
- 6. Februar 2019 Auftragsvergabe der Baumaßnahmen,
- unter Beachtung der Vorgaben des Naturschutzes startete am 1. August 2019 die Tiefbauphase,
Die Bauüberwachung führte die Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 33 durch. - Noch fehlende Ableitungen des Oberflächenwassers (zur Erleichterung der zukünftigen Wegeunterhaltung) an den neu gebauten Wegen wurden 2020 ergänzt.
- Das Investitionsvolumen von rund 500.000 Euro konnte am 18. September 2020 zum Abschluss gebracht werden.
- Im Frühjahr 2021 gingen die von der Teilnehmergemeinschaft ausgebauten Wege per öffentlich-rechtliche Vereinbarung in den Besitz der Stadt Breckerfeld über.
- Im Jahre 2021 führten die Auszubildenden des Dezernates 33 die vermessungstechnische Aufnahme der Gebäudebestände durch. Parallel untersuchte der Vermessungstrupp in der Ortslage Boßel die Liegenschaftsgrenzen für die anstehende Ortslagenregulierung.
- 2023 wurde der 3. Änderungsbeschluss aufgestellt und bekanntgegeben. Dabei wurden Wege und Bachläufe ausgeschlossen, sowie Grundstücke hinzugezogen.
- Durchführung des Gewährleistungstermines in 2023 mit dem Vorstand und der Baufirma
- Vollzug der Kompensationsmaßnahme 7009
- Die Ergebnisse der Wertermittlung sollen allen Eigentümer*innen in 2024 bekannt gegeben werden. Gleichzeitig findet dann der sogenannte Planwunschtermin statt.
Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?
- Aufbereitung der Wertermittlungsergebnisse
- Vorbereitung der Planwunschtermine für Einzelgespräche
- Vermessung der Teil-Verfahrensgrenze gemäß des 3. Änderungsbeschlusses
- Umsetzung der Kompensationen auf Grundlage des Planes nach § 41 FlurbG
- Ortslagenregulierung von Boßel
Es folgen:
- Planwunschtermin
- Sichtung und Einarbeitung der öffentlichen Register wie Baulastenverzeichnis, Wasserbuch, Denkmalbuch
- Aufstellung des Flurbereinigungsplanes
Projektbeschreibung
Verfahrensart und Ziele
Die Flurbereinigung Breckerfeld-Boßel zählt zu den vereinfachten Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.
Ausgangssituation
Der Bedarf zur Flurneuordnung entwickelte sich aus
- dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) „Region südlicher Ennepe-Ruhr-Kreis, Städte Breckerfeld und Ennepetal“ (2006)
- der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP) „Breckerfeld-Süd“ (2004)
- dem Wegenetzkonzept der Stadt Breckerfeld (2014).
Ziele und Maßnahmen
Das Verfahren verfolgt folgende Ziele:
- Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen erschließen und neuordnen
- Das Wegenetz den aktuellen Bedürfnissen anpassen
- Regionale Wertschöpfung unter Beachtung der schutzwürdigen Lebensräume und Arten
- Rechtliche Verhältnisse der Grundstücke ordnen
Bodenordnung
- Neuordnung und Arrondierung des Grundbesitzes zu wirtschaftlichen Betriebsflächen
- Neuvermessung des Gebietes
- Klärung von Rechtsunsicherheiten am Grundbesitz
Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau
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Wie wird das Projekt finanziert?
Die bei der Durchführung der Flurbereinigung entstehenden Ausführungskosten werden von der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und vom Land Nordrhein-Westfalen i. H. v. 80 Prozent anteilig gefördert. Darüber hinaus übernimmt die Stadt Breckerfeld einen Anteil. Den verbleibenden Anteil tragen die Eigentümer.
- Die Ausführungskosten belaufen sich insgesamt auf 736.000 Euro
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