Bezirksregierung
Arnsberg

Zulassung und Antragstellung

Für die Zulassung müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Die Bewerber müssen in dem Halbjahr, in dem die Prüfung beginnt, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie dürfen in dem der Prüfung vorangegangenen Kalenderjahr nicht Schüler*in eines öffentlichen oder anerkannten privaten Gymnasiums, einer Ersatzschule oder einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Einrichtung (z. B. Berufs- oder Weiterbildungskolleg) gewesen sein.
  • Zur Externenprüfung wird der Bewerber zugelassen, wer darlegt, dass er sich angemessen auf die Prüfung vorbereitet hat.
  • Der Antrag auf Zulassung muss bis zum 1. September mit den vollständigen Unterlagen vorliegen.
  • Nicht zugelassen wird, wem die Allgemeine Hochschulreife bereits zuerkannt wurde, wer eine Abiturprüfung zweimal nicht bestanden hat oder wer von einer anderen Stelle zur Ablegung der Abiturprüfung zugelassen ist und dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen hat.

Nachdem der Antrag auf Zulassung bei der Bezirksregierung eingegangen ist, werden den Bewerber*innen zunächst durch die Prüfungsschule die Termine für die dort stattfindenden Beratungsgespräche mitgeteilt.

Nach Überprüfung der Studienberichte geht den Bewerbern bis spätestens 31.01. des Prüfungsjahres die Entscheidung über die Zulassung schriftlich zu.

Für die Zulassung müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Die Bewerber müssen in dem Halbjahr, in dem die Prüfung beginnt, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie dürfen in dem der Prüfung vorangegangenen Kalenderjahr nicht Schüler*in eines öffentlichen oder anerkannten privaten Gymnasiums, einer Ersatzschule oder einer anderen zur allgemeinen Hochschulreife führenden Einrichtung (z. B. Berufs- oder Weiterbildungskolleg) gewesen sein.
  • Zur Externenprüfung wird der Bewerber zugelassen, wer darlegt, dass er sich angemessen auf die Prüfung vorbereitet hat.
  • Der Antrag auf Zulassung muss bis zum 1. September mit den vollständigen Unterlagen vorliegen.
  • Nicht zugelassen wird, wem die Allgemeine Hochschulreife bereits zuerkannt wurde, wer eine Abiturprüfung zweimal nicht bestanden hat oder wer von einer anderen Stelle zur Ablegung der Abiturprüfung zugelassen ist und dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen hat.

Nachdem der Antrag auf Zulassung bei der Bezirksregierung eingegangen ist, werden den Bewerber*innen zunächst durch die Prüfungsschule die Termine für die dort stattfindenden Beratungsgespräche mitgeteilt.

Nach Überprüfung der Studienberichte geht den Bewerbern bis spätestens 31.01. des Prüfungsjahres die Entscheidung über die Zulassung schriftlich zu.

Antrag auf Zulassung

Für das Prüfungsverfahren ist die Bezirksregierung des jeweiligen Wohnorts zuständig. Für den Regierungsbezirk Arnsberg gilt Adresse der Bezirksregierung Arnsberg.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen jeweils am 1. September dort vorliegen.

Einzureichen sind

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular, das bei der Bezirksregierung erhältlich oder unter der Internetadresse der Bezirksregierung Arnsberg zu downloaden ist,
  • ein Lebenslauf, der eine zeitlich geordnete Übersicht über die besuchten Schulen sowie Angabe der dort verbrachten Zeit enthält und mit Datum und Unterschrift versehen ist,
  • ein Lichtbild mit Namen auf der Rückseite,
  • das Abgangs- bzw. Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten öffentlichen oder als Ersatzschule genehmigten Schule in beglaubigter Kopie,
  • ggf. der Nachweis über die Teilnahme an Fernlehrgängen oder an anderen Vorbereitungslehrgängen, die der*die Bewerber*in besucht hat,
  • ausführliche Studienberichte für jedes Prüfungsfach, die detaillierte Angaben über Art und Umfang der Vorbereitung erkennen lassen, (zu den Voraussetzungen vgl. oben); die Studienberichte müssen unterschrieben und mit Datum versehen in zweifacher Ausfertigung vorgelegt werden,

Bei Wiederholung müssen die Anmeldeunterlagen mit der Originalbescheinigung über den nicht bestandenen ersten Prüfungsversuch vollständig neu eingereicht werden.