Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)
Eine Zulassung zur Externenprüfung ist grundsätzlich nur für Bewerber*innen möglich, die sowohl die Vollzeitschulpflicht (10 Schuljahre) als auch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt haben. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II dauert für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden.
Die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) wird einmal jährlich durch die Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die Prüfungen zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden im Rahmen der zentralen Abschlussprüfungen durchgeführt. Die Termine finden Sie hier. Die übrigen Prüfungstermine werden mit der Zulassungsverfügung bekannt gegeben.
Meldeschluss für die Externenprüfung ist der 1. Februar eines jeden Prüfungsjahres. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.
Die Vorbereitung auf die Prüfungen erfolgt in eigener Verantwortung. Der Besuch von Kursen entsprechender Bildungseinrichtungen ist möglich.
Nähere Informationen finden Sie in den im Downloadbereich eingestellten Merkblättern und Anträgen.
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