Externenprüfung zum Erwerb des Ersten Schulabschlusses und des Erweiterten Ersten Schulabschlusses
Eine Zulassung zur Externenprüfung ist grundsätzlich nur für Bewerber*innen möglich, die sowohl die Vollzeitschulpflicht (10 Schuljahre) als auch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt haben. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II dauert für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden.
Externenprüfungen zum Erwerb des Ersten Schulabschlusses oder des Erweiterten Ersten Schulabschlusses werden einmal jährlich in Zusammenarbeit mit den Schulämtern durchgeführt. Sie bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die Prüfungen zum Erweiterten Ersten Schulabschluss in den Fächern Deutsch und Mathematik werden im Rahmen der zentralen Abschlussprüfungen durchgeführt. Die Termine finden Sie hier. Die übrigen Prüfungstermine werden von der jeweiligen Prüfungsschule festgelegt.
Meldeschluss für die Externenprüfung ist der 1. Februar eines jeden Prüfungsjahres. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.
Die Vorbereitung auf die Prüfungen erfolgt in eigener Verantwortung. Der Besuch von Kursen entsprechender Bildungseinrichtungen ist möglich.
Nähere Informationen finden Sie in den im Downloadbereich eingestellten Merkblättern und Anträgen.
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