Bezirksregierung
Arnsberg

Externenprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife

Die Externenprüfung ermöglicht den Erwerb von schulischen Abschlüssen, die im Regelfall den Besuch einer entsprechenden Schule voraussetzen.

Da die Externenprüfung ohne diesen (zum Teil mehrjährigen) Schulbesuch erfolgt, bei dem fortlaufend Leistungen zu erbringen sind, ist sie notwendigerweise umfangreicher als die Prüfung zum Abschluss eines Bildungsganges.

Die Vorbereitung auf die Externenprüfung erfolgt durch die Antragsteller bzw. den Antragsteller selbst.

Eine mindestens einjährige Vorbereitungszeit ist zu empfehlen.

Über die Zulassung zur Externenprüfung entscheidet die für den Wohnort zuständige Bezirksregierung.

Nähere Informationen finden Sie in dem unter Downloads eingestellten Merkblatt.