Bezirksregierung
Arnsberg

Ausschreibung und Vergabe der Kehrbezirke

Frei werdende Kehrbezirke werden öffentlich ausgeschrieben. Die Bestellung als Bezirksschornsteinfegerin oder Bezirksschornsteinfeger auf einen Kehrbezirk wird auf sieben Jahre befristet. Bestellt werden können Bewerbende, die die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Eine Bezirksschornsteinfegerin oder ein Bezirksschornsteinfeger darf sich frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben.

Die Kehrbezirke werden unter www.service.bund.de ausgeschrieben. Bewerbungen um einen Kehrbezirk können ausschließlich elektronisch über das Schornsteinfeger-Bewerbungsportal vorgenommen werden.

Die Auswahl zwischen den Bewerbenden wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Ein wichtiges Kriterium hierbei ist neben der regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Berufserfahrung im Schornsteinfegerhandwerk. Die Bezirksregierung Arnsberg führt in der Regel zusätzlich Auswahlgespräche durch.

Einzelheiten zum Ausschreibungsverfahren, zu den Anforderungen an die Bewerbenden und deren Auswahl sind in der "Richtlinie über das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerber für die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) nach §§ 9 bis 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)“ des Wirtschaftsministeriums NRW festgelegt. Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt nach dem zur Richtlinie gehörigen Bewertungsbogen.