Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen – Kommunale Nutzfahrzeuge der Klasse N 1
Die Förderung richtet sich an Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie kommunale Betriebe, die nicht wirtschaftlich tätig sind. Die Förderung umfasst Nutzfahrzeuge der Klasse N 1 und Sonderfahrzeuge der Klasse N 1.
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