Förderung der Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage
Gefördert wird die Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage, um die Nutzung des erzeugten Stroms der Photovoltaik-Anlage vor Ort in den Wohnungen (insbesondere als Mieterstrom) zu ermöglichen.