Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N3 – Aufruf zur Antragseinreichung
Aktuelle Hinweise
Wir möchten Sie auf folgende Unterstützungsangebote zum Förderaufruf hinweisen:
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- privatwirtschaftliche Unternehmen mit Standort in Nordrhein-Westfalen
- kommunale Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind mit Standort in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Mehrausgaben für den Erwerb oder für das Leasing von emissionsfreien Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N3:
- LKW mit zulässiger Gesamtmasse zwischen 12 und 18 Tonnen
- LKW mit zulässiger Gesamtmasse über 18 Tonnen
- Sattelzugmaschinen
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung:
- bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben – Förderhöchstbetrag 300.000 Euro pro Fahrzeug (bei Leasing maximal bis zur Höhe der Leasingsonderzahlung)
- Förderhöchstbetrag je eigenständigem und verbundenen Unternehmen / Partnerunternehmen maximal 500.000 Euro
(Die Definition zu „verbundenen Unternehmen / Partnerunternehmen / eigenständigen Unternehmen“ entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Bundesamtes für Logistik und Mobilität – BALM.)
Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 2.000 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
- Das zu fördernde Fahrzeug muss in Nordrhein-Westfalen zugelassen werden.
- Das zu fördernde Fahrzeug muss mehr als 50 Prozent der Jahresfahrleistung in Nordrhein-Westfalen erbringen.
- Je nach Fahrzeugkategorie müssen die zu fördernden Fahrzeuge während der Zweckbindungsfrist eine Mindestdurchschnittsfahrleistung pro Jahr erbringen.
- Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger stellt sicher, dass das zu fördernde Fahrzeug für mindestens sechs Jahre in Betrieb ist. Die Mindestbetriebsdauer (72 Monate) gilt als Zweckbindungsfrist.
Weitere Voraussetzungen finden Sie in der Richtlinie beziehungsweise im Aufruf zur Antragseinreichung.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- Angebote einholen: Für das zu fördernde Fahrzeug und für den Erwerb eines entsprechenden konventionellen Fahrzeugs derselben Klasse mit vergleichbarem Anwendungsgebiet und vergleichbarer Ausstattung)
- Online-Antragsformular - ein Fahrzeug pro Antrag! - ausfüllen und Anlagen hochladen (maximal neun Anlagen).
- Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von elwis-lkw [at] bra [dot] nrw [dot] de (elwis-lkw@bra [dot] nrw [dot] de) im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail elwis-lkw [at] bra [dot] nrw [dot] de (elwis-lkw@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen. - Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
- Nach Ablauf der Antragseinreichungsfrist wird, unter Berücksichtigung aller fristgerecht und vollständig eingereichten Anträge je Fahrzeugkategorie ein Ranking gebildet. Die Anträge werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel maßgeblich in der Reihenfolge der geringsten Förderausgaben je emissionsfreiem Fahrzeug bewilligt. Im Falle einer gleichen Rankingplatzierung aufgrund derselben beantragten Förderhöhe werden Anträge für emissionsfreie Fahrzeuge mit den geringsten Energieverbräuchen je 100 km und nachrangig mit der höchsten angegebenen Jahresfahrleistung bevorzugt bewilligt.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Anträge können ab dem 18.09.2024, 12.00 Uhr, bis zum 16.10.2024, 23:59 Uhr, gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
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