Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen
Berufliche Anerkennung bedeutet: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig.
Für eine berufliche Anerkennung müssen Sie das Anerkennungsverfahren durchlaufen. Am Ende erhalten Sie einen offiziellen Bescheid. Darin steht, ob Ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt wird.
Die Anerkennung erfolgt immer für einen bestimmten deutschen Beruf, den sogenannten Referenzberuf.
Für bestimmte Berufe ist eine Anerkennung zwingend notwendig (z. B. für Erzieher*innen). Für andere Berufe ist die Anerkennung freiwillig (hierzu gehören die Techniker*innen-Abschlüsse). Sie haben durch die freiwillige Anerkennung Vorteile: Sie erhalten einen deutschsprachigen, offiziellen Bescheid von der zuständigen Stelle. Das ist hilfreich bei einer Bewerbung: Arbeitgeber*innen können Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse sofort erkennen.
Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse ist in Deutschland Aufgabe verschiedener Behörden. Die Bezirksregierung Arnsberg ist in einer Vielzahl von Fällen für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen zuständig.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
Schulabschlüsse
Bei der Bezirksregierung Arnsberg können Fachschul- und Berufsfachschulabschlüsse anerkannt werden.
Für Schulabschlüsse, die deutschen Abschlüssen der Sekundarstufe I entsprechen (Mittelschulabschlüsse bis Fachoberschulreife) könnten, erhalten Sie Informationen bei der Bezirksregierung Köln, Tel. 0221 147-0.
Über die Gleichstellung von ausländischen Schulabschlüssen, die der Allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife (Abschlüsse im Bereich der Sekundarstufe II) entsprechen könnten, entscheidet die Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Tel.: 0211 475-0.
Berufsabschlüsse
Auch die Anerkennung folgender ausländischer Berufsabschlüsse bzw. der Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist bei der Bezirksregierung Arnsberg möglich
- Hebammen und Entbindungspfleger*innen
- Ingenieur*innen
- Lehrer*innen
- Markscheider*innen
- Sozialpädagog*innen
Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz
Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz im gewerblich-technischen Bereich sowie kaufmännischen Bereich können durch die IHK FOSA Nürnberg, Ulmenstraße 52g, 90443 Nürnberg, Tel.: 0911 81506-0, gleichgestellt werden. Beratungen dazu können durch die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer erfolgen.
Ausbildungen nach der Handwerksordnung
Die Berufsausbildungen im handwerklichen Bereich können durch die örtlich zuständige Handwerkskammer gleichgestellt werden.
Die Kammern geben Ihnen Auskunft darüber, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen.
Ausländische akademische Abschlüsse und Grade
Über die akademische Anerkennung im Ausland erworbener akademischer Grade entscheidet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft.
Die Zentralstelle für ausländische Bildungswesen nimmt Zeugnisbewertungen für ausländische Hochschulqualifikationen vor.
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