Bezirksregierung
Arnsberg

Windhausen II

Wo liegt die Flurbereinigung?

Kreis Olpe, Stadt Attendorn (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

689 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

354 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Windhausen II.

Was bisher geschah

  • Einleitung der Flurbereinigung 2004
  • Feststellung Wertermittlung 2018
  • Genehmigung Wege- und Gewässerplan 2012
  • Ausbau Wirtschaftswege einschließlich Landschaftsentwicklung 2012-2015
  • Neuvermessung 2009-2014

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Umstellung des Verfahrens auf ein neues Bearbeitungssystem
  • Abschluss des Wirtschaftswegebaus einschließlich Landschaftsentwicklung
  • Aufstellung des Flurbereinigungsplanes und dessen Bekanntgabe
  • Ausführungsanordnung, anschließend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • Schlussfeststellung

Projektbeschreibung

Verfahrensart

Die Flurbereinigung Windhausen II ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

Die Ziele des Verfahrens sind die Agrarstrukturverbesserung, Landschaftspflege und Naturschutz.

Bodenordnung

  • Grundstücksflächen sollen möglichst zu größeren Einheiten zusammengelegt werden.
  • Für öffentliche und gemeinschaftliche Anlagen wie beispielsweise Wirtschaftswege, touristische Anlagen oder Kompensationsmaßnahmen werden die benötigten Flächen bereitgestellt.
  • Nutzungskonflikte zwischen Siedlungsentwicklung <> Forstwirtschaft, Landwirtschaft sollen durch Flächentausche verträglich gelöst werden.

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Die Waldwege wurden ausgebaut um die Waldflächen besser erreichen zu können und um das Holz abzutransportieren.
  • Auch im landwirtschaftlichen Bereich wurde das Wegenetz verbessert, damit es den heutigen Anforderungen gerecht wird.

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

  • Um Natur und Landschaft zu entwickeln, können viele sinnvolle Maßnahmen durchgeführt werden. In Waldbereichen werden dazu oft Nadelwaldbestände in Laubwald oder Mischwald umgebaut. Bachläufe können wieder naturnah ausgebaut werden, Uferbereiche werden wieder ihrer natürlichen Entwicklung überlassen. Diese Maßnahmen sind bereits jetzt im Verfahren umgesetzt.

Naherholung und Tourismus

  • Land- und Forstwirte*innen sind heutzutage nicht mehr die alleinigen Nutzer der Wege. Daher können in den Planungen auch beispielsweise Wander- oder Radwegekonzepte mit umgesetzt werden.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen und die Kosten der Behörde trägt das Land Nordrhein-Westfalen (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen (Ausführungskosten) werden zu 70-90 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung beteiligt sich mit Beiträgen an den Ausführungskosten in Höhe von 10-30 Prozent. Die Eigenleistung, die sich aus den Kosten für die Vermessung und dem Wegebau in der Feldlage ergibt, wird durch die Stadt Attendorn übernommen. Die Ausführungskosten belaufen sich auf circa  827.000 Euro.

Ansprechpartner

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Markus Knebel
Ulrich Christ
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft