Lippstadt/Wadersloh-Glenne
Wo liegt die Flurbereinigung?
Das Bodenordnungsverfahren liegt an der Grenze der beiden Regierungsbezirke Münster und Arnsberg auf dem Gebiet der Gemeinde Wadersloh und der Stadt Lippstadt.
Wie groß ist die Flurbereinigung?
123 Hektar
Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?
16 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Lippstadt/Wadersloh-Glenne.
Was bisher geschah
- Einleitung der Flurbereinigung 2009
- Landankäufe und -tausche
Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?
- Landankäufe und -tausche
Projektbeschreibung
Die Einleitung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Lippstadt/Wadersloh-Glenne erfolgt auf Antrag der Bezirksregierung Arnsberg - Umweltverwaltung - (ehemals StUA Lippstadt) vom 24.01.2001 namens und in Vollmacht der Stadt Lippstadt und der Gemeinde Wadersloh.
Im Bereich des Flusses Glenne ist zwischen der Kreisstraßenbrücke der K 54 - Lippstadt - Bad Waldliesborn - und der Landesstraße L 822 - Lippstadt - Wadersloh - die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehen. Projektträger der Hochwasserschutzmaßnahmen sind die Stadt Lippstadt und die Gemeinde Wadersloh.
Verfahrensart
Die Flurbereinigung Lippstadt/Wadersloh-Glenne ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 Flurbereinigungsgesetz.
Ausgangssituation
Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Glenne werden benötigt.
Bodenordnung
- Existenzsicherung der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe
- Bereitstellung von Ersatzflächen durch Bodenmanagement
- Bereitstellung der benötigten Flächen für die Hochwasserschutzmaßnahmen
- Lösung der Landnutzungskonflikte
- Regelungen im Konsens mit den betroffenen Grundeigentümern
- Grundstücksflächen sollen möglichst zu größeren Einheiten zusammengelegt werden
Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau
- Benötigte Flächen sollen ins Eigentum der öffentlichen Hand wechseln
- Betroffenen Eigentümern sollen wertgleiche Ersatzflächen gestellt werden
- Landwirtschaftliche Flächen werden zu größeren Einheiten zusammengelegt
- Wirtschaftswegebau ist kein Ziel des Verfahrens
Naturschutz und Landschaftsentwicklung
- Bachläufe können wieder naturnah ausgebaut werden, Uferbereiche werden wieder ihrer natürlichen Entwicklung überlassen.
Wie wird das Projekt finanziert?
Die Kosten des Verfahrens tragen die Projektträger Stadt Lippstadt, Gemeinde Wadersloh und das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hingewiesen.
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