Lippeaue III
Wo liegt die Flurbereinigung?
Kreis Soest, Stadt Lippstadt (Gebietskarte)
Wie groß ist die Flurbereinigung?
Teilgebiet I: 117 Hektar
Teilgebiet II: 12 Hektar
Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?
17 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Lippeaue III.
Was bisher geschah
- Einleitung der Flurbereinigung 2011
- Vorstandswahl der Teilnehmergemeinschaft Anfang 2012
- Kauf- und Tauschmaßnahmen
- Besitzregelungen
- Verfahren wurde am 16.11.2021 in zwei Teilgebiete geteilt
- Teilungsbeschluss schlussfestgestellt am 08.04.2024
- Teilgebiet I: Grundbuchberichtigung ist erfolgt
Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?
- TG I: Lippeaue III – Garfeln wurde am 08.04.2024 schlussfestgestellt
- TG II: Lippeaue III – Esbeck: weitere Flächenkäufe und Grundstückstausche geplant
Projektbeschreibung
Verfahrensart
Die Flurbereinigung ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 Flurbereinigungsgesetz.
Ausgangssituation
Im Rahmen des Gewässerauenprogrammes des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) ist die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 54 (Wasserwirtschaft), mit der Renaturierung der Lippeaue (Lippeauenprogramm) betraut worden.
Ziel des Programms ist die Erhaltung bzw. Entwicklung des Lippeflusslaufes und seiner Aue als Ausbreitungskorridor mit dem wesentlichen Element eines Biotopverbundes sowie der Ermöglichung eines naturnahen Abfluss- und Überflutungsverhaltens.
Ziele und Maßnahmen
Die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens erfolgte auf Antrag des Dezernates 54 – Wasserwirtschaft – der Bezirksregierung Arnsberg in Dezember 2011.
Gewässerrenaturierung gemäß der Wasserrahmenrichtlinie ermöglichen, Agrarstrukturverbesserung, Landschaftspflege und Naturschutz.
Bodenordnung
- Zur Umsetzung der Ziele des Lippeauenprogramms bzw. der Wasserrahmenrichtlinie soll das Flurbereinigungsgebiet durch Zuziehung geeigneter Flächen nach und nach erweitert werden, um durch Kauf und Tausch entsprechend der o.g. Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern Uferflächen und ufernahe Flächen in Landeseigentum zu überführen. Dadurch sollen spätere Renaturierungsmaßnahmen und die Entwicklung der Aue ermöglicht werden.
- Der Flächentausch bietet sich hierbei insbesondere bei Nutzungskonflikten zwischen den wasserwirtschaftlichen und ökologischen Interessen auf der einen Seite und den Belangen der Landwirtschaft auf der anderen Seite als Lösungsmöglichkeit an. Dabei soll versucht werden, auch die Belange der Pächter zu berücksichtigen.
- Grundstücksflächen sollen möglichst zu größeren Einheiten zusammengelegt werden
- Nutzungskonflikte zwischen Gewässerschutz <> Landwirtschaft sollen durch Flächentausche verträglich gelöst werden.
Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau
- Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie und des Gewässerauenprogrammes des Landes NRW zwischen Garfeln und Lippstadt.
- Landwirtschaftliche Flächen werden zu größeren Einheiten zusammengelegt.
Naturschutz und Landschaftsentwicklung
- Um Natur und Landschaft zu entwickeln, können viele sinnvolle Maßnahmen durchgeführt werden. Bachläufe können wieder naturnah ausgebaut werden, Uferbereiche werden wieder ihrer natürlichen Entwicklung überlassen.
Wie wird das Projekt finanziert?
Die bei der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens entstehenden Kosten werden vom Land NRW als Träger der Maßnahme übernommen.
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