Bezirksregierung
Arnsberg

Externenprüfungen zum Erwerb von Schulabschlüssen

Die Externenprüfung (vormals Nichtschülerprüfung) ermöglicht den nachträglichen Erwerb folgender Schulabschlüsse:

  • Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
  • Erweiterter Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
  • Fachhochschulreife
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Die Zulassung zur Externenprüfung zum Erwerb von Schulabschlüssen erfolgt, wenn Sie den angestrebten Abschluss noch nicht besitzen und keine Schule besuchen, an der Sie den angestrebten Abschluss erwerben können.

Die für den entsprechenden Bildungsgang erforderliche Regelschulzeit und Altersgrenze muss erfüllt sein.

Vorbereitungen auf die Prüfungen erfolgen in eigener Verantwortung. Der Besuch von Vorbereitungskursen entsprechender Bildungseinrichtungen (z. B. VHS) wird jedoch empfohlen.

Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung richten Sie bitte an die für Ihren Hauptwohnsitz zuständige Bezirksregierung.

Die Teilnahme an den Prüfungen ist, bis auf die Fachhochschulreifeprüfung zurzeit noch gebührenfrei. Die Höhe der Gebühr entnehmen Sie bitte dem Merkblatt über die Fachhochschulreifeprüfung.

Änderung der Kompetenzerwartungen im Fach Mathematik - Zentrale Prüfungen 10 - ab Verfahren 2023:
 
Die Kompetenzerwartungen im Fach Mathematik wurden vom Schulministerium angepasst. Ab dem Prüfungsverfahren im Jahr 2023 sind im ersten Prüfungsteil lediglich die Hilfsmittel Zirkel und Geodreieck zugelassen. Im zweiten Prüfungsteil sind die Hilfsmittel Zirkel und Geodreieck, eine handelsübliche oder die vom Ministerium im Internet bereitgestellte Formelsammlung sowie Taschenrechner zugelassen.
(Quelle: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/uebersicht/uebersicht-zp-10.php)

Anmeldetermine

1. Februar jeden Jahres für den

  • Ersten Schulabschluss
  • Erweiterten Ersten Schulabschluss
  • mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)
  • Fachhochschulreife

1. September jeden Jahres für die Allgemeine Hochschulreife

Nähere Informationen sowie Anmeldeformulare und Prüfungsordnungen finden Sie unter den jeweiligen Schulabschlüssen im Downloadbereich.