Grenzüberschreitender Linienverkehr
Wer im internationalen Linienverkehr gewerbsmäßig Personen befördern will, benötigt nach EU-Vorschriften bzw. nach dem PBefG eine Liniengenehmigung.
Sobald eine Buslinie ihren Ausgangspunkt im Regierungsbezirk Arnsberg hat, erteilt die Bezirksregierung auf Antrag eine Genehmigung für die deutsche Teilstrecke bzw. bei Linienverkehren innerhalb der Europäischen Union für die gesamte Linienstrecke.
Für die Erteilung der Genehmigung muss der Unternehmer nachweisen, dass er zuverlässig und fachlich geeignet ist, über einen sicheren und leistungsfähigen Betrieb verfügt und sein Verkehrsangebot den öffentlichen Verkehrsinteressen entspricht.
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