Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Frau bezahlt kontaktlos mit ihrem Smartphone in einer Straßenbahn.

Genehmigung von Beförderungsentgelten und -bedingungen des Linienverkehrs

Die Genehmigung der Beförderungsentgelte und –bedingungen für den Westfalentarif werden von der Bezirksregierung Detmold, für den VRR-Tarif von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilt.

Diese Genehmigungen erfolgen jeweils im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Arnsberg.