![Eine Frau bezahlt kontaktlos mit ihrem Smartphone in einer Straßenbahn.](/system/files/styles/slider_main_16_9_960/private/2021-08/008_adobestock_267781367.jpg?h=33973487&itok=M5PI2FFe)
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Genehmigung von Beförderungsentgelten und -bedingungen des Linienverkehrs
Die Genehmigung der Beförderungsentgelte und –bedingungen für den Westfalentarif werden von der Bezirksregierung Detmold, für den VRR-Tarif von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilt.
Diese Genehmigungen erfolgen jeweils im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Arnsberg.
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